Rechtsnews 13.08.2016 Raphaela Nicola

Oscar Pistorius Urteil: Staatsanwaltschaft will Berufung einlegen

Gegen das Urteil im Fall Oscar Pistorius will die südafrikanische Staatsanwaltschaft jetzt Berufung einlegen. In einer Mitteilung hieß es, dass sie das Strafmaß von sechs Jahren Haft für „schockierend mild“ halte. 

Ist dieses Strafmaß angemessen?

Wie Anfang Juli bereits von uns berichtet, hatte ein Gericht in Pretoria den Sportler zu sechs Jahren Gefängnis wegen Totschlags an seiner Freundin Reeva Stemkamp verurteilt. Gesetzlich vorgesehen war ein Strafmaß von 15 Jahren. Die Richterin Thokozile Masipa wich mit ihrem Urteil erheblich davon ab. Prozessbeobachter zeigten sich von dem Urteilsergebnis sichtlich überrascht und viele kommentierten es als zu mild. Strafanwalt Keith Gess, der den Fall verfolgt hatte, sagte, dass es unwahrscheinlich sei, das Richterin Masipa einem Berufungsantrag stattgeben werde. Seit dem Urteil habe sich die Faktenlage nicht geändert. Das oberste Berufungsgericht muss über ein neues Strafmaß entscheiden, sollte Masipa dem Druck der öffentlichen Kritik nachgeben. 

Pistorius als „gefallener Held“

Am Valentinstag 2013 hatte Pistorius das Model durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Der 29-Jährige ehemalige Spitzensportler sagte aus, er habe geschossen weil er Einbrecher vermutet habe. Er war zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Ende 2015 folgte dann die Verurteilung wegen „Mordes“ nach südafrikanischem Recht. Diese entspricht im deutschen Rechtssystem dem Totschlag. Wie sich gerade herausstellt, ist ein Ende des Strafverfahrens aber noch nicht sicher. Vor der Tat galt der unter seinen Knien amputierte Paralympics-Star in seiner Heimat als eine Art Volksheld. Bei der Urteilsverkündung hatte Masipa von mildernden Umständen gesprochen. Die Richterin hatte in ihrer Entscheidung erklärt: „Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert.“ Zudem sei unwahrscheinlich, dass Pistorius erneut gegen das Gesetz verstoßen werde, weil er ein Ersttäter sei. 
Quelle:
http://www.lto.de/en/recht/nachrichten/n/oscar-pistorius-verurteilung-mord-totschlag-sechs-jahre-berufung/

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