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Rechtsnews 11.08.2008 Christian Schebitz

Olympia am Arbeitsplatz – Arbeitsrechtler gibt Antworten

Manch ein sportbegeisterter Arbeitnehmer rutscht in diesen Tagen wieder unruhig auf dem Bürostuhl hin und her. Die Olympischen Spiele in China laufen auf Hochtouren und viele können die Übertragungen nicht live im TV oder Radio verfolgen. Was darf man als Arbeitsnehmer und wann darf der Arbeitgeber dem Olympia-Fieber einen Riegel vorschieben und bei Missachtung von Regeln sogar mit Kündigung drohen? Ulf Weigelt, ein Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat für stern.de einige Fragen zum Thema „Olympia während der Arbeitszeit” beantwortet. Grundsätzlich gilt, dass man als Arbeitnehmer, egal wie sportbegeistert er auch sei, kein Anrecht darauf hat, die Spiele währen der Arbeitszeit zu verfolgen. Arbeitnehmer, die einen Fernseher auf dem Büro haben, haben gute Chancen, dass sie die Übertragungen mit verfolgen dürfen. Der Chef kann aber ein klares Verbot aussprechen, das dann auch befolgt werden muss. Mit dem Radio verhält es sich ähnlich: Wenn Radio hören am Arbeitsplatz bisher erlaubt war, kann man davon ausgehen, dass das Verfolgen der Olympischen Spiele über das Radio geduldet ist. Aber auch hier gilt: Nur solange, bis kein entsprechendes Verbot ausgesprochen wurde. Etwas weniger auffällig ist das Verfolgen eines Olympia-Tickers über das Internet. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn der Chef die PCs auch für die private Nutzung freigegeben hat. Grundsätzlich gilt: Die Arbeit hat Vorrang und wer die Olympischen Spiele auf irgendeine Art und Weise live verfolgen möchten, sollte auf Sicherheit gehen und dies mit dem Chef abklären – oder ein paar olympische Urlaubstage einlegen. Mehr Antworten rund ums Arbeitsrecht und Olympia gibt es auf stern.de. Quellen und Links:

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