Haftstrafe nach Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung
Nach deutschen Recht kann es oftmals sein, dass Täter eine Bewährungsstrafe bekommen, gerade dann, wenn sie noch nicht vorbestraft sind. Es kann aber auch gleich eine Haftstrafe angeordnet werden, ohne Bewährung, wie der vorliegende Fall zeigt.
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Alkoholisiert und bedenkenlos am Steuer
Konkret ging es um einen Mann, der betrunken Auto gefahren war. Es ist allgemein bekannt, dass man nie alkoholisiert am Steuer sitzen sollte. Leider setzen sich dennoch viele betrunken ins Auto, was leicht zu einem Unfall führen kann. Auch in diesem Fall kam es zu einem sehr schweren Unfall mit Todesfolge und wie sich nach weiteren Untersuchungen herausstellte, konnte hier sogar von fahrlässiger Tötung gesprochen werden.
Der Angeklagte fuhr früh morgens mit seinem Auto auf einer Landstraße und mit einer hohen Blutalkoholkonzentration, die ca. 2,0 Promille betrug. In diesem Zustand stieß er mit einem Radfahrer zusammen, der eigentlich schon aus einer Entfernung von ca. 200 oder 300 Metern gut sichtbar gewesen wäre. Der Mann hatte sogar sein Licht am Fahrrad angeschaltet. Nach der Kollision verstarb der Radfahrer noch an der Unfallstelle.
OLG: Haftstrafe ohne Bewährung
Das Oberlandesgericht Hamm entschied aus eben diesem Grund – da eine fahrlässige Tötung in diesem Fall vorliegt –, dass bezüglich des Täters eine Haftstrafe verhängt werden muss; und zwar ohne Bewährung. Das liegt daran, dass die Folgen der Tat besonders schwer waren. Es gab einen Toten, was zudem ein schwerer Schicksalsschlag für dessen Angehörige bedeutete. Ausschlaggebend für diesen Beschluss war die Bedenkenlosigkeit, mit der sich der Angeklagte in sein Fahrzeug gesetzt hatte und ca. 100 km/h gefahren war. Er hätte die Möglichkeit gehabt, sich von Verwandten abholen zu lassen.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.08.2014, Az.: 3 RVs 55/14
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