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Rechtsnews 31.01.2014 Christian Schebitz

OLG verurteilt Emrah E. zu sieben Jahren Freiheitsstrafe

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Emrah E. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zur Zeit der Urteilsverkündung ist Emrah E. 25 Jahre alt. Er ist deutscher Staatsbürger mit türkischer Abstammung. Es ging in diesem Fall um seine Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen. Ihm wurde versuchte Anstiftung zum schweren Raub mit Störung des öffentlichen Friedens vorgeworfen.

Mitgliedschaften des Angeklagten in terroristischen Vereinigungen

Der Angeklagte war bereits vorbestraft, zum Beispiel wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung sowie gefährlicher Körperverletzung. In diesem Fall ging es um seine Überzeugung, „als gläubiger Moslem am bewaffneten “Heiligen Krieg” (Jihad) teilnehmen zu müssen“. Dafür war er 2010 in das im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gelegene Waziristan gereist und hatte sich der ausländischen terroristischen Vereinigung “al-Qaida” angeschlossen. Er wollte für diese Vereinigung u.a. “Kämpfer” rekrutieren und Geld beschaffen. Dafür hatte er auch versucht, einen seiner Brüder dazu anzustiften, einen Supermarkt in Wuppertal zu überfallen.

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Auch sein Bruder Bünyamin E. wollte am bewaffneten “Jihad” teilzunehmen. Er wollte ein Selbstmordattentat begehen. Daher gab es ein Treffen des Angeklagten, seines Bruders Bünyamin E., drei Führungspersönlichkeiten der “al-Qaida” und einer weiteren islamistischen Gruppe. Während des Treffens gab es einen Drohnenangriff, bei dem Bünyamin E. und Führer der “al-Qaida” getötet wurden.

2010 rief Emrah E. beim Bundeskriminalamt an und sagte, es stünden in Deutschland und Pakistan terroristische Anschläge der “al-Qaida” bevor; einer davor war angeblich auf den Reichstag geplant. Das Bundeskriminalamt warnte daraufhin den Bundesminister des Inneren 2010 vor Terroranschlägen. Die Sicherheitsvorkehrungen an Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden wurden verstärkt.

Auch an Kampfhandlungen der Taliban in Masud/Pakistan nahm der Angeklagte teil. 2011 schloss er sich zudem in Somalia der ausländischen terroristischen Vereinigung “al-Shabab” an. Für diese agierte er als Kontaktmann für Personen, die zur Unterstützung der Organisation nach Somalia einreisen wollten. 2012 wurde er in Tansania festgenommen und wurde nach Deutschland abgeschoben.

OLG fällt ein Urteil: Siebenjährige Freiheitsstrafe

Das OLG bezog in seine Entscheidungsfindung mit ein, dass der Angeklagte vorbestraft ist und die Taten, um die es geht, während der Bewährungszeit beging. Er stand außerdem unter Beobachtung der deutschen Behörden. Strafmildernd wirkte es sich allerdings aus, dass der Angeklagte in Bezug auf die versuchte Anstiftung zum Überfall auf den Supermarkt ein Geständnis abgelegt hat und in Somalia eine Zeit lang in Gefangenschaft der “al-Shabab” war.

  • Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 23.01.2014, Az.: 5-2 StE 2/13 – 8 – 1/13

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