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Rechtsnews 26.10.2011 Manuela Frank

Neuverhandlung des Falls “Bayerisches Bier”

Auch nach längerer Zeit ist die Kontroverse zwischen der holländischen Brauerei BAVARIA und der bayerischen Brauwirtschaft immer noch nicht beigelegt. Ursächlich für die Auseinandersetzung ist die Marke “BAVARIA HOLLAND BEER”. Geklagt hatte der Bayerische Brauerbund e.V. (bayerische Brauwirtschaft). Im Jahr 1994 wurde der Begriff “Bayerisches Bier” zur Aufnahme in das “Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben angemeldet”. Im Jahr 2001 wurde dann diese geographische Bezeichnung eingetragen. Angeklagt hatte die bayerische Brauwirtschaft die holländische Brauerei, die im Besitz der internationalen Marke “Bavaria HOLLAND BEER” ist. In Deutschland wird diese Marke für das Produkt “Bier” geschützt. Da die niederländische Brauerei diesen internationalen Markennamen nun auch in Deutschland schützen lassen wollte, fühlte sich der Bayerische Brauerbund in seiner “geschützten geographischen Angabe “Bayerisches Bier”” verletzt. Aus diesem Grund lautete seine Forderung: Verzicht der niederländischen Brauerei auf Markenschutz in Deutschland. Vorinstanzen entscheiden zugunsten des Klägers Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht München gaben dem Kläger Recht. Die Angeklagte froderte mit ihrer Revision die Niederlegung der Klage. Im Jahr 2007 fand dann die erste Verhandlung statt, bei der der Bundesgerichtshof dem EuGH zahlreiche Fragen zu einer möglichen Auslegung des Unionsrechts darlegte. Die geographische Bezeichnung “Bayerisches Bier” wurde gemäß einer EU-Regelung eingetragen, wobei die Frage nach dem Zeitrang des Schutzes offen geblieben ist. Der EuGH klärte diese Frage damit, dass die Publizierung des Eintrags im europäischen Recht, die im Jahr 2001 stattfand, ausschlaggebend sei. BGH veranlasst Neuverhandlung Der Bundesgerichtshof wies den Fall an das Berufungsgericht zurück. Dieses muss nun überprüfen, ob man den “mit der Klage geltend gemachte[n] Anspruch aus den Bestimmungen des deutschen Markengesetzes zum Schutz geographischer Herkunftsangaben” ableiten kann. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2011; AZ: I ZR 69/04

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