Nach kürzlich erfolgter Umstellung der Datenschutzregelung erhält StudiVZ vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Abmahnung. Als Begründung wird angeführt, der Umgang mit den persönlichen Daten der Nutzer sei rechtswidrig. Insbesondere wird kritisiert, dass StudiVZ sich die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit nur einem einzigen Klick bestätigen lässt. Für die Nutzer sei dies intransparent, da sie sich nicht bewusst seien, welche Informationen erhoben und zu was diese verwendet würden. Es ist unbedingt notwendig, dass die User die Möglichkeit erhalten, den gezielt eingesetzten Werbemaßnahmen wissentlich und in vollem Bewusstsein zuzustimmen, erklärte VZBV-Juristin Carola Elbrecht. Dazu sollte am Besten zu jeder Klausel einzeln zugestimmt werden. Der VZBV rügt zudem auch, dass die Nutzer zunächst der Datenschutz-Erklärung zustimmen müssen, um sich überhaupt anmelden zu können und es ihnen erst dann freisteht die Verwendung von Daten zu Werbezwecken manuell abzulehnen. Dies soll dem Telemediengesetz widersprechen, wie ein Münchner Anwalt erklärte. Eine Sprecherin von StudiVZ bestätigte den Eingang der Abmahnung und teilte mit, dass die Rechtsabteilung das Schreiben derzeit prüfe. Quelle und Links
- spiegel.de – “Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab“
- siehe hierzu auch rechtsanwalt.com blog – “AGB-Änderung bei studiVZ – Folgen und Meinungen”
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Neuer Ärger beim Online-Portal StudiVZ erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.