Rechtsnews 02.07.2015 Christian Schebitz

Neue Gesetzesvorschriften ab Anfang Juli 2015

Der gestrige erste Juli 2015 brachte etliche rechtliche Veränderungen mit sich, die Millionen Menschen in ganz Deutschland in ihrem Alltag betreffen. Rechstanwalt.com gibt Ihnen hier einen Überblick:

LKW-Maut

Zusätzlich zu den rund 12.800 Kilometern Autobahn und den etwa 1.200 Kilometern Bundesstraße auf denen bereits LKW-Maut erhoben wird, wird ab dem 1. Juli 2015 auf zusätzlichen 1.100 Kilometern Bundesstraße mit mindestens zwei Fahrspuren in jede Richtung Maut erhoben. Außerdem gilt: ab dem 1. Oktober werden auch LKW mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen mautpflichtig sein. Bisher galt dies nur für LKW mit einem Gewicht ab 12 Tonnen.

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Elterngeld

Der Gesetzgeber hat umfangreiche Änderungen verabschiedet, die zum 1. Juli in Kraft treten und daher für alle Kinder gelten, die ab dem 1. Juli 2015 zur Welt kommen. Eltern, die sich für das neue, sogenannte Elterngeld Plus entscheiden, beziehen zwar nur die Hälfte der Beträge im Vergleich zum normalen Elterngeld, dafür verlängert sich der Bezugszeitraum auf das Doppelte.  Es wird Eltern außerdem ermöglicht, ihre Elternzeit in drei, statt wie bisher in zwei Zeiträume aufzusplitten. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nur noch in speziellen Ausnahmefällen erforderlich.

Die Anmeldefrist für die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes wird auf 13 Wochen erhöht. Arbeiten sowohl die Mutter als auch der Vater zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, können die Eltern von einem Partnerschaftsbonus profitieren, der eine Verlängerung des Bezugszeitraums um weitere vier Monate mit sich bringt.

Pfändungsfreigrenzen

Das Existenzminimum, das der geltenden Pfändungstabelle zufolge nicht gepfändet werden darf, stieg am ersten Juli 2015 von 1045,08 auf 1073,88 Euro, erhöhte sich also um einen Betrag von 28,80 €. Hintergrund dieser Anpassung ist ein Anstieg des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz von 8130 auf 8354 Euro, der am ersten Januar 2015 in Kraft trat.

Renten

Auch für Rentner brachte der erste Juli gute Neuigkeiten: In den neuen Bundesländern stiegen die Zahlungen aus der Rentenkasse um 2,5 %, in den alten Bundesländern stiegen die Zahlungen um 2,1 %. Der Wert eines für die Höhe der Rente maßgeblichen Entgeltpunktes erhöhte sich in den alten Ländern von 28,61 € auf 29,21 € und in den neuen Ländern von 26,39 € auf 27,05 €. Der Wert in den neuen Bundesländern liegt somit bei 92,6 % des Wertes in den alten Bundesländern, vor dem ersten Juli 2015 befand sich das Niveau noch bei 92,2 %.

Für Bezieher von Hinterbliebenenrente und Erziehungsrente erhöhten sich zudem am erste Juli die Freibeträge, bis zu welchen die entsprechenden Personen hinzuverdienen dürfen, ohne dass sich dadurch die Rente vermindert. 

Bürokratie

Zum ersten Juli 2015 wurde bundesweit die sogenannte Bürokratiebremse eingeführt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vorschrift, die alle Bundesministerien zwingt, in dem Maße Vorschriften abzubauen, wie neue Vorschriften erlassen werden. Angesichts der Tatsache, dass laut Statistischem Bundesamt allein die gesetzlichen Informationspflichten die Wirtschaft mit rund 43 Milliarden Euro belasten, erhofft man sich hierdurch eine Entlastung für die Unternehmen des Landes. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings für Regelungen, die die Bundesregierung nicht selbst zu vertreten hat, etwa wenn sie Richtlinien der EU in nationales Recht umwandelt.

Schwarzfahrer

Erstmals seit zwölf Jahren wurde am ersten Juli 2015 das sogenannte Beförderungsentgelt erhöht, das Schwarzfahrer zu zahlen haben, wenn sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein erwischt werden. Statt der bisher üblichen 40 € Strafe werden nun 60 € fällig. Die Nahverkehrsanbieter kostet das Schwarzfahren eigenen Angaben zufolge pro Jahr etwa 250 Millionen Euro.

Einlagensicherung

Ein Gesetz, das vor allem für deutsche Kunden ausländischer Banken von Belang ist, tritt dieser Tage in Deutschland in Kraft: Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie. Die europäische Richtlinie war als Reaktion auf die Pleite der Lehman Brothers Bank in den USA erlassen worden. Sie soll garantieren, dass auch bei der Pleite einer Bank jeder Privatkunde sein Guthaben nicht verliert – allerdings nur bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Person.

Besonders schutzbedürftige Einlagen, die sich etwa aus dem Verkauf einer Privatimmobilie ergeben können, sind bis zu einem Wert von 500.000 € geschützt. Für Kunden deutscher Banken bringt diese gesetzliche Neuerung allerdings kaum Vorteile: deutsche Banken verfügen in der Regel überdeutlich bessere Schutzmechanismen, so dass Einlagen normalerweise zu höheren Beträgen gesichert sind. 

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