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Rechtsnews 10.05.2012 Manuela Frank

Mutter muss für Tötung ihrer Kinder hinter Gitter

Immer wieder hört man von Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Als einzigen Ausweg sehen viele nur die körperliche Bestrafung, einen Klaps auf den Po, eine leichte Ohrfeige ins Gesicht. Diese Erziehungsmethoden sind schon schlimm genug, doch was sich eine Mutter dabei dachte, ihre drei Kinder auf so grausame Weise zu töten, kann wohl kaum jemand nachvollziehen.

Mutter hielt Geschrei nicht mehr aus

Die 33-Jährige Frau erstickte ihre drei Kinder, da sie das Geschrei nicht mehr aushielt. Ihre Tochter und ihre zwei Söhne tötete sie 2004, 2006 und schließlich 2009. Sie erstickte die kleinen Kinder mit einem Tuch. Sie etrug die Schreie der Kinder nicht mehr und steckten ihnen ein aus Leinen bestehendes Tuch in den Mund. Zeitgleich hielt sie ihnen die Nase zu und musste circa 15 Minuten warten, bis die Kinder den Todeskampf verloren. Daraufhin überprüfte sie den Puls und die Atmung und berichtete ihren Verwandten vom plötzlichen Kindstod. Die Familie und auch die Ärzte glaubten am Anfang ihre Geschichte vom plötzlich eintretenden Tod der Kinder, da fast nichts auf ein unnatürliches Sterben hinwies. Mediziner fanden beim zweiten Kind lediglich Verletzungen am Auge, die man jedoch auf mögliche Wiederbelebungsversuche zurückführte. Als dann das dritte Kind verstarb, obwohl es in regelmäßigen Abständen untersucht wurde, zweifelten die Ärzte am plötzlichen Kindstod.

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Volle Schuldfähigkeit der Mutter

Schließlich gestand die Mutter ihre Taten und erklärte, dass sie das Geschrei nicht mehr aushielt und ihre Kinder wie ein Radio abzustellen versuchte. Nach den Gewaltakten redete sie sich ein, dass die Todesursache eine natürliche gewesen sei. Sie trauerte, betrieb Grabpflege und wollte noch weitere Babys. Nichtsdestotrotz wurde ihr volle Schuldfähigkeit zugeschrieben. Da keine niedrigen Beweggründe hinter der Tat lagen, ging das Gericht nicht von Mord, sondern Totschlag aus. Es verhängte eine 13-jährige Haftstrafe.

  • Quelle: dpa

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