Rechtsnews 30.05.2016 Lisa Santos

Muss ich eine Telefonnummer ins Impressum schreiben?

Lange Zeit war es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Impressum eine Telefonnummer enthält. Das hat sich inzwischen geändert. Während die Angabe der E-Mail-Adresse noch immer zwingend erforderlich ist, kann die Telefonnummer nun prinzipiell weggelassen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn stattdessen eine andere Möglichkeit für eine schnelle Kontaktaufnahme angeboten wird.

Die alternative Möglichkeit, beispielsweise in Form einer zusätzlichen Anfragemaske, muss innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden können. Auf diese Weise soll eine unmittelbare und effiziente Kommunikation gewährleistet werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es jedoch empfehlenswert, trotzdem eine Telefonnummer ins Impressum zu schreiben.

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