Rechtsnews 08.08.2012 Julia Brunnengräber

Erhaltungsverordnung behindert Altbau-Modernisierung

Im folgenden Fall ging es um Umbauten in Altbauten – genauer um Umbauten an Aufzügen. Im betreffenden Haus wurde das Dachgeschoss ausgebaut. Im Haus war schon ein Fahrstuhl vorhanden. Die Umbaumaßnahme sollte dahingehend erfolgen, dass auch die Etage des Dachgeschosses mit dem Fahrstuhl erreicht werden kann. Das Bezirksamt lehnte den Antrag auf Genehmigung dieses Vorhabens aber zunächst ab.

Verhindert Erhaltungsverordnung Modernisierungsmaßnahmen an Altbau?

Für die Ablehnung gab es folgenden Grund: Der Altbau liegt im Gebiet, wofür das Bezirksamt eine Erhaltungsverordnung erlassen hat. Diese hat einen besonderen Zweck: die ansässigen Bevölkerungsteile, die einkommensschwach sind, werden so vor Verdrängung geschützt. Werden die Altbauten, in denen die Menschen leben, aufgewertet, wird eine Mietpreiserhöhung befürchtet. Das befürchtete das Amt auch im Falle des Fahrstuhlschachtumbaus. Letztlich hatte das OVG darüber zu entscheiden.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Erhaltungsverordnung behindert Altbau-Modernisierung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

OVG: Haus muss in zeitgemäßen Zustand versetzt werden

Das OVG prüfte den Sachverhalt und kam zu einem anderen Schluss als das Bezirksamt. Die Modernisierungsmaßnahme dürfe in diesem Fall nicht verhindert werden, da sie lediglich dazu führe, dass das Haus in einen zeitgemäßen Zustand versetzt würde. Das OVG richtete sich dabei nach den baurechtlichen Vorschriften. Darin steht zudem, dass Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen in allen Etagen Aufzughaltestellen haben sollen. Das Bezirksamt dürfte den Umbau nur ablehnen, wenn die Kosten ungewöhnlich aufwendig wären oder andere trifftige Gründe bestehen. Das OVG stellte aber fest, dass das in diesem Fall – für das Gebiet am Arnimplatz (Bezirksamt Pankow Berlin) – nicht so ist. Daher ist der Umbau zu genehmigen, so das Urteil. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juni 2012, Az.: OVG 10 B 9.11

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€