Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Erbieten zum Mord – all das wirkt vor Gericht schwer, so auch für fünf Angeklagte, die nun vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt wurden.
Mitglieder terroristischer Vereinigung verurteilt
14 Monate lang hatte die Hauptverhandlung gedauert. Zwei Männer wurden schließlich wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, die sich im Ausland befindet, sowie der Annahme eines Erbietens zum Mord und wegen Waffengesetzverstößen zu vier Jahren und drei Monaten beziehungsweise zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ein dritter Mann wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Diese wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Ein weiterer Mann wurde wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Diesen Verurteilungen ging eine Verurteilung eines weiteren Mannes im Oktober voraus, der ebenfalls wegen Waffengesetzverstößen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Die terroristische Vereinigung, um die es geht, heißt „Khalistan Zindabad Force“ (KZF). Das Ziel, das sie verfolgte, war, auf dem Gebiet des indischen Bundesstaates Punjab einen unabhängigen Staat „Khalistan“ zu errichten. Dieser sollte für Angehörige der Religionsgemeinschaft der Sikhs sein und zudem mit Gewalt etabliert werden. Ihr Ziel wollte die Vereinigung mittels terroristischer Anschläge auf indische Einrichtungen und Persönlichkeiten der indischen Politik erreichen. Das Netz der Mitglieder reicht bis nach Europa, wie auch dieser Fall zeigt. Seit dem Jahr 2005 ist die Vereinigung vom Rat der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft worden. Die Angeklagten standen in Kontakt mit Akteuren der KFZ, die im Ausland agierten. Sie stimmten Aktivitäten miteinander ab. Es ging um Falschgeldschmuggel, um das Ausspähen militärischer Einrichtungen, um die Planung eines Sprengstoffattentats in Indien und um Pläne zur Ermordung des Guru Sant Nirjan. Auch die Ermordung des Gurinder Singh Dhillon in Österreich war beabsichtigt. Beide Tötungsabsichten liefen schließlich ins Leere.
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2012, Az.: 5a-2 StE 5/11 – 8 – 1/11