Rechtsnews 06.10.2011 Simon Wolpert

Mitarbeiter Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Ein Arbeitgeber hat eine Mitarbeiterin für einige Monate an ihrem Arbeitsplatz per Video überwacht. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den Arbeitgeber zu einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt.

Wo die Videoüberwachung stattfand

Der Arbeitgeber brachte gegenüber des Eingangsbereichs eine Videokamera an. Allerdings wurde durch ungünstige Anbringung der Kamera nicht nur der Eingangsbereich, sondern auch der Arbeitsplatz der Klägerin überwacht. Das Arbeitsgericht Wetzlar verurteilte den Arbeitgeber bereits 2008 zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15.000 €, gegen dieses Urteil wurde nun Berufung eingelegt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Mitarbeiter Videoüberwachung am Arbeitsplatz erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wie das Gericht über die Videoüberwachung entschied

Keines der beiden Gerichte ließ die Einwände des Arbeitgebers gelten. Dieser hatte behauptet, die Kamera sei nicht ständig in Funktion gewesen. Auch sei sie notwendig gewesen, da es in der Vergangenheit zu Übergriffen auf Angestellte kam. Das Hessische Landesarbeitsgericht teilt diese Meinung allerdings nicht. Es befand diesen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin als unverhältnismäßig. Insbesondere da man die Kamera so hätte anbringen können, dass nur der Eingangsbereich aufgezeichnet worden wäre. Laut dem Hessischen LAG ist es auch unerheblich, ob die Kamera an war oder nicht. Allein die Ungewissheit darüber, ob die Kamera läuft oder nicht, setzte die Mitarbeiterin unter enormen Druck. Das Landesarbeitsgericht hält eine Entschädigung von 7.000 € für gerechtfertigt. Ohne einen solchen Entschädigungsanspruch würden Eingriffe in Persönlichkeitsrechte zu häufig unsanktioniert bleiben, was der enormen Wichtigkeit des Rechtsschutz der Persönlichkeit nicht gerecht wird.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2011, Nr. 2/11

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€