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Rechtsnews 04.10.2016 Emil Kahlmann

Mit Brustimplantaten im Polizeidienst?

Zu den Voraussetzungen, die zur Aufnahme in den polizeilichen Vorbereitungsdienst gehören, zählt auch eine erfolgreich absolvierte polizeiärztliche Untersuchung. Hierbei soll festgestellt werden, ob ein Bewerber bzw. eine Bewerberin aus medizinischer Sicht dienstfähig ist oder nicht. Eine polizeiärztliche Untersuchung in München war nun kürzlich Ausgangspunkt eines Gerichtsverfahrens. Die Frage lautete: Ist eine Frau mit Brustimplantaten gesundheitlich für den Polizeidienst geeignet?

Mit Brustimplantaten im Polizeidienst?

Eine junge Frau hatte sich im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate einsetzen lassen. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung vertrat der untersuchende Arzt die Auffassung, dass der Frau aus diesem Grund die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst abzusprechen sei. Besonders beim Selbstverteidigungstraining und bei zu erwartenden gefährlichen Einsätzen seien Schädigungen der Implantate zu befürchten. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Frau im Verlaufe ihrer Polizeilaufbahn hohe Ausfallzeiten aufweisen werde und dass eine Frühpensionierung wahrscheinlich sei. Gegen die Entscheidung des Polizeiarztes legte die Bewerberin Protest ein und stellte beim Verwaltungsgericht München einen entsprechenden Eilantrag. 

Verwaltungsgericht München entscheidet über Eilantrag von Polizeibewerberin

Für die gerichtliche Prüfung des Falles wurde eine fachärztliche Stellungnahme eines plastischen Chirurgen eingeholt. Diese gab an, dass insbesondere aufgrund der Platzierung  der Implantate in dem vorliegenden Fall (unterhalb der Brustmuskulatur) und aufgrund der Beschaffenheit des Materials (zeitgemäße, stichfeste Silikonimplantate) nicht davon auszugehen sei, dass ein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe. Das Gericht sah vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen besonders die Aussagen des Polizeiarztes über die zu erwartenden Ausfallzeiten und die wahrscheinliche Frühpensionierung der Frau als zu pauschal an. Eine fehlende gesundheitliche Eignung sei daher nicht ausreichend nachgewiesen. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete den Freistaat Bayern, die junge Frau vorläufig in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen – die endgültige Entscheidung über die Klage der Frau wird erst später fallen.
Quelle: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016 – M 5 E 16.2726 –

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