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Rechtsnews 11.01.2008 akerth

Mindestlohn für alle Branchen

Arbeitsminister Scholz will nun in allen Branchen den Mindestlohn durchsetzen. Rückblick: Ende letzten Jahres wurde der Mindestlohn für Briefzusteller ausgehandelt. Die Koalition einigte sich auf einen Stundensatz von 9,80 Euro im Westen und neun Euro im Osten, der nicht unterschritten werden darf. Seit dem 1. Januar 2008 ist dieser nun in Kraft. Schon damals kündigten TNT und Pin ernsthafte Probleme wie Entlassungen an, da der Mindestlohn ihre Ausgaben um ca 30% erhöhen würde. Doch die Unternehmen fanden einen anderen Weg. Bei TNT werden die rund 4000 Beschäftigten, wie das Unternehmen bestätigte, nach dem kürzlich geschlossenen “Tarifvertrag für Mehrwertdienstleistungen” bezahlt. Das ist juristisch im Moment möglich Diese “Mehrwertdienstleistungen” seien laut TNT etwas anderes als “Briefzustellung” – und deshalb gelte das Mindestlohngesetz nicht. Dies bedeutet für die Beschäftigten eine niedrigere Lohnuntergrenze, nämlich 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro im Osten. Der niedrigere Lohn für “Mehrwertdienstleister” war jüngst zwischen der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) vereinbart worden. Beide vertreten die Interessen Beschäftigten der Post-Konkurrenz. Der BdKEP will nun diesen Lohn durch Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg für bindend erklären lassen. Verdi kündigte Protest an: “Die TNT-Beschäftigten haben Anspruch auf den Post-Mindestlohn wie ihre Kollegen bei den anderen Postdiensteanbietern auch”, sagte eine Sprecherin. Scholz will nun den Mindestlohn für alle Branchen durchsetzen. Er plant zwei Varianten von Mindestlöhnen: In Branchen mit Tarifbindung soll das Entsendegesetz zur Anwendung kommen. Für alle anderen Branchen sollen Mindestlöhne nach dem so genannten “Mindestarbeitsbedingungsgesetz” eingeführt werden. Der Referenten-Entwurf für ein entsprechendes Gesetz soll laut „Spiegel online“ bereits Anfang nächster Woche vorlegt werden. Laut SPD-Fraktionschef Peter Struck könnten etwa zehn Branchen, alle die eine Mindesttarifbindung von 50% der Arbeitnehmer haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Entsendegesetz stellen, was einen Mindestlohn zur Folge hätte. Das Verfahren soll dann zügig auf den Weg gebracht werden und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Bis zum 31. März wird der Antrag voraussichtlich dem Arbeitsminister vorliegen. Quellen:

 

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