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Rechtsnews 02.09.2016 Emil Kahlmann

Methadon im Gefängnis – geht das?

Auch wer im Gefängnis sitzt und dort eine Strafe für ein Verbrechern verbüßt, hat Rechte. Ob zu diesen Rechten auch das Recht auf Bezug von Drogenersatzstoffen zählt, musst nach einem jahrelangen Verfahren nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklärt werden.

Methadon im Gefängnis – geht das?

Ein 1955 geborener Mann, der seit seiner Jugend Heroinabhängig ist und zudem sowohl HIV- als auch Hepatitis C-positiv ist, wurde 2009 wegen Drogenhandels zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Zwischen 2009 und 2010 wurde der Mann in eine Klinik eingewiesen, um dort einen „kalten Entzug“ durchzuführen. Nachdem herausgekommen war, dass er in der Klinik Methadon als Ersatzstoff für seine Heroinabhängigkeit zu sich genommen hatte, wurde er in ein reguläres Gefängnis verlegt. Hier wurde ihm die Zuteilung von Methadon verweigert. Hiergegen setzte der inhaftierte Mann sich schließlich zur Wehr. 

Methadon – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet

Nach mehreren Instanzen musste jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klären, ob die Verweigerung des Methadons rechtmäßig war. Die zuständigen Richter nahmen in ihrer Entscheidung unter anderem Bezug auf eine Studie, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt worden war. Diese besagte, dass die Behandlung Heroinabhängiger am Besten mit Ersatzstoffen durchgeführt werden sollte. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wiesen zudem darauf hin, dass Strafgefangene nicht medizinisch schlechter versorgt werden dürfen als Menschen in Freiheit. Die durch die zuvor zuständig gewesenen Gerichte vorgenommene Einstufung des Gesundheitszustandes des Häftlings wurde dementsprechend als falsch bewertet – das Methadon hätte ihm daher nicht grundsätzlich verweigert werden dürfen.
Quelle:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-09/menschenrechte-methadonentzug-bayern-urtei-europaeischer-gerichtshof

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