Rechtsnews 05.09.2016 Raphaela Nicola

Messerattacke auf Oktoberfest: LG spricht Urteil

Mehrere Jahre in Haft muss nun die Verlobte eines Millionärs aus Hamburg. Angeblich hatte ihr Partner noch versucht, Entlastungszeugen zu kaufen. Vor allem den Verteidigern machte das Gericht Vorwürfe.

Welcher Fall liegt hier vor?

Am 10. August 2016 hat das Landgericht (LG) München eine 34-Jährige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Im vergangenen Jahr hat die Mutter dreier Kinder einen Wiesn-Gast vor dem Käfer-Promizelt des Oktoberfests mit einem Klappmesser verletzt. Dies hatte sie zugegeben. Zuvor hatte der Mann ihren Bekannten, den Ex-Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela, rassistisch beleidigt. Der Lastwagenfahrer erlitt eine schwere Stichwunde und verlor viel Blut. Ihm musste sogar die Milz entfernt werden. Nach der blutigen Auseinandersetzung ging die Frau in die Nobeldisco P1 und feierte weiter. Die Frau brach während der Verhandlungen in Tränen aus und schluchzte verzweifelt. Beim Urteil hatte sie die Augen geschlossen. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil die Frau in Notwehr gehandelt haben soll. Sie möchten „sehr wahrscheinlich“ das Urteil anfechten und vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen.

Angeblich bot ihr Partner 200.000 Euro für Falschaussage

„ Die Angeklagte handelte mit Tötungsvorsatz.“ Damit begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. „Sie bringt die Tasche auf, sie bringt das Messer raus, sie macht es auf, sie sticht zu.“ Er könne in diesem Verhalten keinen Anhaltspunkt für eine Panik erkennen. Vor allem lastete das Gericht der 34-Jährigen an, dass sie die Tat zwar gestanden, den verletzten Mann aber nicht als Opfer anerkannt habe. Deshalb habe sie keine Verantwortung für ihre Tat übernommen. Nach Auffassung des Gerichts, versuchte der Verlobte der Angeklagten mehrfach Zeugen zu kaufen. Deshalb hatte der Prozess auch Schlagzeilen gemacht. Vor Gericht sagte ein Mann aus, der die Angeklagte mit einer Falschaussage entlasten sollte. Dieser sollte dafür 200.000 Euro bekommen. Der Verletzte bekam ebenfalls Geld geboten. Der Hamburger Millionär wurde vorübergehend festgenommen. Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn. 

Anwaltskammer soll eingeschaltet werden

Der deutlich wütende Vorsitzende fand im Anschluss an seine Urteilsverkündung deutliche Worte an die Verteidiger der Angeklagten. Er habe es in 27 Jahren noch nicht erlebt, dass Verteidiger jegliche professionelle Distanz zu ihrer Mandantin derart verloren haben. Es müsse geprüft werden, ob Anwälte in die Verwicklung um den gekauften Zeugen einbezogen waren. Der Richter sagte, dass in diesem Zusammenhang auch ein „lancierter“ Artikel in einer Zeitschrift zu beachten sei. „Die Umstände verlangen nach Aufklärung.“ Außerdem sagte der Richter, dass es hinreichende Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht einer Straftat gebe. Er kündigte an, die Anwaltskammer über das Verhalten der Anwälte zu unterrichten. Diese Vorwürfe wies Rechtsanwalt Gerhard Strate entschieden zurück. Als Motivation des Richters für die nicht-alltägliche und sehr deutliche Rüge, vermutete der bekannte Strafverteidiger schlicht Lokalpatriotismus. Der bekannte Strafrechtler „Verteidiger-Bashing“ glaube, dass Verteidiger die aus Hamburg kommen, hier nicht willkommen sind in München.“ München sei zwar eine schöne Stadt, aber „die Strafjustiz in Bayern ist nicht so, dass man sich darüber freut.“ Dagegen hatte die Vorsitzende betont, dass die Kammer nicht nach einem Sonderrecht für Prominente entscheide und auch nicht nach einem Sonderrecht für die Wiesn.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-urteil-messer-angriff-oktoberfest-haftstrafe/

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