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Rechtsnews 19.01.2012 Julia Brunnengräber

“Mercedes-Prozess” – OLG beschließt Freiheitsstrafe

In dem vorliegenden Fall geht es um einen Mord, bei dem der Täter noch nicht eindeutig feststeht. Die Beweislage gab nicht genug her, um eine Person wegen Mordes zu verurteilen.

Mordopfer wegen Drogenhandel

Im Zentrum des Prozesses waren zwei Kilogramm Marihuana und damit in Verbindung stehende Personen. Diese standen als in diesem Fall vor Gericht – der eine als Angeklagte, der andere als Zeuge. Der Angeklagte hatte Kontakt zu einem Mann aufgenommen, um Marihuana zu bestellen. Sie planten die Übergabe. Der Angeklagte kam mit einer weiteren Person zu diesem Treffpunkt. Ein Schuss fiel schließlich im Auto der Marke “Mercedes” des Drogendealers. Er lieferte die Drogen an die beiden Personen gegen Geld aus. Alle drei befanden sich in diesem Auto. Unklar ist jedoch, welcher der beiden Männer mit einem Pistolenschuss den Dealer getötet hat. Aus nächster Nähe wurde der Schuss abgegeben. Diese Handlung stellt eindeutig einen Mord dar. Einer der beiden Männer – im Prozess allerdings Zeuge – erklärt, der für die Kontaktaufnahme Verantwortliche habe geschossen. Jedoch ist diese Aussage laut Gericht “unglaubwürdig”, wurden zudem auch an dieser Person Schmauchspuren nachgewiesen. Der Zeuge machte falsche Angaben, wie Untersuchungen feststellten. Auch der “Zeuge” könnte somit der Täter sein.

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Beweislast für vermeintlichen Mörder nicht ausreichend

Das Gericht konnte aufgrund dieser Beweissituation den Angeklagten nicht wegen Mordes verurteilen, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnte, ob nicht der Zeuge der Täter war. Daher lautete die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts für den Angeklagten letztlich eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Wäre die Beweislast eindeutiger, wäre das Strafmaß höher ausgefallen. Quelle:

  • Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13. Dezember, 2011, Az.: 621 Ks 7/11

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