Rechtsnews 12.02.2008 akerth

Medikamente aus dem Drogeriemarkt

Der Drogeriemarkt Schlecker wollte am 11.2.2008 sein Angebot um diverse Medikamente erweitern. Dieses Vorhaben musste die Kette nun wegen rechtlicher Probleme bis auf weiteres verschieben. Zusammen mit einer Schlecker-Tochter, der niederländisch-spanischen Versandapotheke Vitalsana, wollte das schwäbische Familienunternehmen rezeptfreie Medikamente und Wellness-Produkte in seinen Filialen verkaufen. Auch das Konkurrenzunternehmen dm verkauft über Bestellterminals der holländischen Europa-Apotheke Venlo rezeptfreie und -pflichtige Medikamente. Dieses Recht hatte es sich in einem langen Rechtsverfahren, erst vor dem Düsseldorfer Gericht, dann vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen erstritten. Schon damals fürchteten die Apotheker einen Dammbruch. Der Vertrieb von Medikamenten über Drogeriemärkte steht rechtlich auf ebenso unsicherem Boden wie der in Supermärkten: Gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 2006, das dm den Bestell- und Abholservice für Arzneimittel gestattete, läuft ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Für März wird die Entscheidung erwartet, ob eine Revision gegen das in Münster gefällte Urteil zulässig ist. Möglicherweise hängt die Verzögerung aber mit der rechtlichen Struktur des Kooperationspartners Vitalsana zusammen. Die Versandapotheke sitzt zwar in den Niederlanden, ist aber letztlich eine spanische Drogeriemarktkette. Laut jüngster Rechtsprechung dürfen aber nur Ladenapotheken in den Niederlanden oder Großbritannien Medikamente nach Deutschland versenden. Daran zweifeln Branchenexperten bei der Schlecker-Tochter in den Niederlanden. Neben Schlecker und dm klagte auch die EU-Kommission gegen das deutsche Apotheken-Gesetz. Der Urteilsspruch wird innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet. Quellen:

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