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Rechtsnews 04.07.2012 Julia Brunnengräber

Eppendorfer Unfallfahrer verurteilt

Erleidet ein Epileptiker einen epileptischen Unfall und sitzt am Steuer eines Fahrzeugs kann das schwerwiegende Folgen haben, wie auch in diesem Fall. Vier Menschen kamen ums Leben und drei weitere wurden verletzt. Ursache war solch ein epileptischer Anfall, den der Fahrer erlitt. Ist er daher zur Verantwortung zu ziehen oder nicht? Das VG fällte ein Urteil dazu.

Kontrollverlust am Steuer durch epileptischen Anfall

Der vierzigjährige Mann fuhr das Auto seiner Verlobten, war gerade an einer Kreuzung, als er den Anfall bekam. Durch diesen Krampfanfall verlor er die Kontrolle über das Auto, wodurch Menschen starben und andere verletzt wurden. Im strafrechtlichen Sinne ist er aufgrund der Epilepsie nicht für die unmittelbare Unfallverursachung verantwortlich. Wie sieht es aber in diesem konkreten Fall aus?

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LG: Angeklagter hat fahrlässig und pflichtwidrig gehandelt

Verantwortlich zu machen ist er laut LG vielmehr dafür, dass er seine Erkrankung nicht akzeptieren wollte. Die Unfallgefahr war für ihn vorhersehbar, worüber er sich leichtfertig hinweggesetzt hatte. Die Beweisaufnahme ergab, durch Befragung von Ärzten und Arbeitskollegen, dass er in der Vergangenheit epileptische Anfälle hatte. Der Angeklagte hatte hingegen unvollständige Angaben dazu gemacht, wie häufig er solche Anfälle bereits hatte. Er selbst hatte angegeben, dass er keine Anzeichen für einen Anfall gesehen habe, als er ins Auto stieg. Auch vorher schon hatte er Verkehrsunfälle und auch da unvollständige Angaben gemacht, was ihn vor Führerscheinentzug geschützt hatte. Das Gericht wirft ihm pflichtwidriges Verhalten vor. Er hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass eine weitere Autofahrt gut gehe. Die Folgen dieses Unfalls waren schwer, wodurch die Freiheitsstrafe unvermeidlich ist, so das Gericht. Die Dauer der Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre und sechs Monate festgesetzt, wegen vierfacher fahrlässiger Tötung, dreifacher fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Straßengefährdung. Das Gericht bezog hierbei mit ein, dass der Mann nicht vorbestraft war und seinen Arbeitsplatz nach seiner Tat verloren hatte.

  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg vom 5. Juni 2012, Az.: 628 KLs 18/11

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