Rechtsnews 03.11.2011 Manuela Frank

Lebenslange Haft für Mörder von Groitzsch rechtskräftig

Im zugrundeliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof über die Gültigkeit des Urteils des Leipziger Landgerichts bezüglich des Mordes in Groitzsch entscheiden. Dem Beklagten (heute 41 Jahre alt) wird der Mord dreier Männer vorgeworfen. Im April des Jahres 2009 erschoss er zunächst einen 28-Jährigen, im August des darauffolgenden Jahres tötete er dann einen 19 und einen 23 Jahre alten Mann. Als Tatmotiv führte der Beklagte an, dass er seine Opfer für den Diebstahl von Schrott bestrafen wollte. Das Landgericht Leipzig stellte die Schuld des Beklagten fest, die zudem von besonderer Schwere war. Aus diesem Grund verurteilte es den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Beklagte legte gegen dieses Urteil Revision ein, welche der Bundesgerichtshof jedoch zurückwies. Somit ist die Verurteilung des dreifachen Mörders rechtskräftig. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2011; AZ: 5 StR 390/11

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