Rechtsnews 05.12.2020 Manuela Frank

Ihr Rückgaberecht beim Shopping vor Weihnachten

Online-Shopping erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gerade um die Weihnachtszeit bestellen Verbraucher ihre Weihnachtsgeschenke gerne online, um den stressigen Einkaufsbummel in der überfüllten Innenstadt zu umgehen. Doch das Bestellen über das Internet läuft gerade in der Vorweihnachtszeit nicht immer reibungslos ab. Wer also statt des traditionellen Einkaufens eher das Online-Shopping bevorzugt, der sollte einige Aspekte beachten. rechtsanwalt.com klärt auf, welche:

Pünktliche Lieferung

Zunächst sollten Verbraucher darauf achten, dass sie Internethändler wählen, die garantiert bis zu einem gewissen Bestelldatum ihre Produkte liefern und die ausführliche Warenverfügbarkeiten angeben. Es gibt sogar Online-Händler, die ihre Produkte noch am gleichen Tag ausliefern. Das Auto einige Stunden in einem Parkhaus stehen zu lassen, ist jedoch in der Regel sogar noch ein bisschen teurer. Damit Ihre Ware auch garantiert rechtzeitig ankommt und Sie im Postamt nicht ewig warten müssen, sollten Sie einen Zettel an Ihren Briefkasten hängen, auf dem der Name des Nachbarn steht, der das Paket in Ihrer Abwesenheit annimmt.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Schnäppchengefahr

Einen weiteren Vorteil, den das Internet bietet, ist die Möglichkeit, Preise verschiedener Anbieter auf einen Blick miteinander vergleichen zu können, um so beim günstigsten Preis zuzuschlagen. Doch bei sogenannten Superschnäppchen ist Vorsicht geboten, denn wenn Produkte sehr weit unter dem Preisniveau anderer Anbieter liegen, kann dies ein Indiz für einen möglichen Betrüger sein. Darum sollten sich Verbraucher vor einem Kauf genau über den Anbieter informieren und über Google Erfahrungsberichte des Händlers durchlesen.

Gutschein als Geschenk

Wenn auch Sie zu den Last-Minute-Shoppern gehören und selbst am Morgen des 24. Dezembers noch immer kein Geschenk für Ihre Liebsten besorgt haben, dann bleibt Ihnen die Möglichkeit, einen Gutschein über das Internet zu kaufen, den Sie danach selbst ausdrucken können. Diese Option gehört wohl zu den schnellsten und stressfreisten Weihnachtsgeschenken. Übrigens können Sie auch einen Gutschein innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, wenn er online gekauft wurde.

Welches gesetzliche Rückgaberecht habe ich?

Generell gilt beim Kauf übers Internet für Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht.  Das ist unabhängig vom Grund der Rückgabe! Dies würde allerdings bedeuten, dass man kein Weihnachtsgeschenk vor dem 10. Dezember erwerben dürfte. Es gibt jedoch einige Händler, die ihren Kunden ein verlängertes Rückgaberecht gewähren, das bis nach den Feiertagen gültig ist. Ob dies auch in Ihrem Fall gewährt wird, sollten Sie beim Händler direkt vor dem Kauf des Produktes erfragen. Jedenfalls müssen Sie einen schriftlichen Widerruf der Bestellung beilegen.

Telefonische Rechtsberatung für Probleme beim Weihnachtseinkauf

Sollten Sie mal Ärger mit einem Weihnachtskauf haben, so holen Sie sich einfach Tipps vom Anwalt. Ganz einfach per Telefon bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline oder auf rechtsanwalt.com.

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