Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 18.09.2007 Christian Schebitz

kurz und bündig VII

Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten

Das berichtet RA Dr. Bahr in einem neuen Artikel. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf untersagte eine Veranstaltung mit dem Namen “coffee and law”, bei der Anwälte in einem Café u.a. rechtsberatend tätig sein sollten. Ziel sollte sein, auch Rechtssuchende zu erreichen, die Scheu davor hätten eine Kanzlei zu betreten. Das Gericht aber erklärte, die geplante Veranstaltung verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen Bestimmungen des anwaltlichen Berufsrechts und des Wettbewerbsrechts.

  • Kanzlei Dr. Bahr – “OLG Düsseldorf: Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten”

 

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§ 202c – von der Kriminalisierung von Administratoren, Verschwörungstheorien und dem Untergang der Deutschen IT-Sicherheitsbranche

Wir berichteten bereits über den Paragraphen 202c StGB, der u.a. das Herstellen oder Verschaffen eines sog. Hacking-Programms verbietet. Ein Artikel bei Tecchannel.de beleuchtet unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Darin heißt es, IT-Sicherheitsexperten zeigten sich selbst an, um “herauszufinden”, ob sie sich ebenfalls strafbar machen, wenn sie solche Programme im Rahmen von Sicherheitstests nutzen. Verschwörungstheoretiker sehen in dem §202c die Vorbereitung zur Online-Durchsuchung und wieder andere fürchteten den Untergang der IT-Sicherheitsbranche in Deutschland und Angriffe von Ausländischen Hackern, denen der §202c herzlich egal sein dürfte.

 

SWR weiter um Richtigstellung bemüht – Steht der “Bild” eine Abmahnung ins Haus?

Nachdem der Internetportal-Betreiber akademie.de u.a. wegen “falscher” Begriffe wie “GEZ-Fahnder” abgemahnt wurde (wir berichteten), ist der SWR bemüht falsche Berichterstattungen in den Medien richtig zu stellen. Ein Artikel der Bild-Zeitung war Anlass für den SWR in einer Erklärung Behauptungen der Bild über das Vorgehen der GEZ zu dementieren. In dem Bild-Artikel ist von “Geheimdokumenten” die Rede, die Listen von Schwarzsehern bereitstellten, um die Gebührenkontrollen zu optimieren. Laut SWR handle es sich keineswegs um geheime Dokumente, als viel mehr um ein transparentes Vorgehen mit Hilfe von statistischen Wahrscheinlichkeiten. RA J . Melchior fragt in diesem Zusammenhang im Schnüffelblog, ob die Bild nun eine Abmahnung zu befürchten hat und deutet an, dass ein Ausbleiben der Abmahnung die Richtigkeit des Bild-Artikels vermuten ließe.

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