Rechtsnews 21.08.2007 Christian Schebitz

kurz und bündig III

  • Juristische Wettervorhersage: Hurrikan : Pauschal-Urlauber (1:4) Die Urlaubsvertretung von Udo Vetter (lawblog) informiert heute über ein Grundsatzurteil, das für Reisende interessant sein dürfte:

    “Demnach gilt bei einem Hurrikan schon eine Eintreffwahrscheinlichkeit von 1:4 als eine erhöhte Gefährdung der Reisenden. Ein Kündigungsrecht der Reisenden und dementsprechend eine Hinweispflicht des Veranstalters bestehe deshalb schon dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit “erheblicher”, und nicht erst mit “überwiegender Wahrscheinlichkeit” zu rechnen sei.”

    > rechtsanwalt.com – Suchergebnisse “Reise”

  • Informativ und Unterhaltsam – Neuer Blog in der Sphäre Über Vertretbar Weblawg wurde ich auf einen neuen Blog aufmerksam. RA Kremer vom Vertretbar Weblawg meint:

    “Wenn das Palaver auf PalAWa nur halb so informativ und unterhaltsam wie die Mails des Kollegen sein sollte, lohnt sich die Aufnahme des Feeds in den eigenen Feedreader auf jeden Fall.”

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    kurz und bündig III erhalten

    Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

    Unterhaltsam ist es. Dort erfährt man von den Gefahren (für die geistige Verfassung), wenn man als abmahnender Anwalt tätig ist, oder wie eine Beschwerde aussehen kann. Wir wünschen viel Erfolg!

  • Mr Wong ist gefährlich Zumindest nach Ansicht des Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. (BDG) Wie im RA-Blog zu lesen ist, rät der BDG von einer Teilnahme am Logo-Wettbewerb des Social Bookmarkingsystems ab, da Mr.Wong keinerlei Haftung für das neue Logo übernehmen wollte. Laut Spiegel Online sei die betreffende Stelle in den Teilnahmebedingungen bereits entfernt worden.
  • Wikipedia in deutschen Gerichtsurteilen Der Telemedicus berichtet, dass immer öfter die freie Online Enzyklopädie Wikipedia als Quelle von Wissen bei Gerichtsverhandlungen genutzt werde. Der Artikel bewertet dies als “nicht ganz unbedenklich”. Die Qualität der Wikipedia-Artikel schwanke stark und sei daher nicht unbedingt als Quelle für richterliche Urteile geeignet.

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