Rechtsnews 04.07.2023 Manuela Frank

Kündigung wegen HIV im Jahr 2023?

Das Thema HIV sorgt auch im Jahr 2023 noch immer wieder für Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Trotz moderner Aufklärungsmethoden und offenen Umgangs mit dem Thema bleibt die Zahl der Neuinfektionen seit Jahren auf einem hohen Level. Vielleicht sind es die guten Therapiemöglichkeiten, welche die Menschen zur Sorglosigkeit verleiten. Die konstant hohe Zahl an Neuinfektionen gibt jedenfalls Anlass zur Beunruhigung, denn die Krankheit endet tödlich.

Für viele Betroffene kommt die Diagnose überraschend und es tauchen plötzlich die unterschiedlichsten Fragen auf: Muss ich meinen Arbeitgeber über die Krankheit unterrichten? Verliere ich deshalb vielleicht meinen Job? Wie sieht es mit meinen ehemaligen und künftigen Sexualpartnern aus? Bin ich dazu verpflichtet, sie zu kontaktieren und ihnen klar zu machen, dass auch sie sich angesteckt haben können?

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Kündigung wegen HIV im Jahr 2023? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Was ist HIV?

HIV ist die Abkürzung für “Humanes Immundefizienz-Virus“. Dieses Virus schädigt das menschliche Immunsystem. Ohne Therapie oder Behandlung, kann der Körper durch die Schwächung der Abwehrkräfte durch HIV eindringende Krankheitserreger nicht mehr bekämpfen. In den schlimmsten Fällen treten dadurch lebensbedrohliche Krankheiten auf. Wenn das eintritt, spricht man von Aids.

Ist HIV heilbar?

Trotz effektiver Medikamente, die den Ausbruch der Krankheit verhindern bzw. hinauszögern, kann die Krankheit nicht geheilt werden. Viele halten sie dennoch für eine chronische Krankheit wie jede andere auch. Haben sie sich mit dem Virus infiziert, schämen sich die meisten und wollen die Erkrankung so lange wie möglich geheim halten. Sie haben Angst vor negativen Konsequenzen sowohl in ihrem sozialen Umfeld als auch im Berufsalltag.

Was tun bei HIV im Job?

Viele sind der Meinung, dass HI-Infizierte und Aidskranke ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Erkrankung in Kenntnis setzen müssen. Das ist jedoch ein Mythos. Wer sich mit dem HI-Virus ansteckt, kann generell seine Arbeit weiterhin ausüben, denn es besteht im Betriebsalltag kein Infektionsrisiko für die Kunden oder Kollegen. Der Arbeitgeber hat also kein Recht darauf, von der Infektion zu erfahren. Wird der infizierte Arbeitnehmer gefragt, ob er positiv ist, muss er nicht die Wahrheit sagen.

Anders ist dies allerdings, wenn HIV zu schlimmeren Erkrankungen führt, durch welche die Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum eingeschränkt wird. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen: Piloten müssen beispielsweise in der Regel mit offenen Karten spielen, denn in manche Länder dürfen Infizierte nicht einreisen. Anders als oftmals vermutet wird ist die Arbeit als Arzt oder Krankenpfleger problemlos möglich. Ausnahmen gelten bei bestimmten chirurgischen Eingriffen, sobald die Viruslast des HIV-positiven Arbeitnehmers nicht mehr unter der Nachweisgrenze liegt. Auch bei einer Gefährdung anderer Menschen können Ausnahmeregelungen gelten.

Erfährt der Chef dennoch von der Erkrankung und kündigt dem Arbeitnehmer allein aus diesem Grund, sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Spricht der Arbeitgeber jedoch eine „krankheitsbedingte Kündigung“ aus, weil der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg aufgrund der HIV-Infektion nicht arbeitsfähig ist, kann diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchaus rechtmäßig sein.

Ist ungeschützter Sex trotz HIV strafbar?

Infiziert eine HIV-positive Person eine andere fahrlässig oder absichtlich mit HIV, macht diese sich strafbar. Die Bestrafung hängt allerdings davon ab, ob der Sexualpartner vor dem Geschlechtsverkehr von der Infektion wusste und in den ungeschützten Sex eingewilligt hat. Einigen sich beide trotz Infektion auf Sex ohne Kondom, macht sich der Infizierte also nicht strafbar. Im Streitfall muss diese Einigung allerdings bewiesen werden, was sich in der Praxis als relativ schwierig erweist. Schützt der Infizierte sein Gegenüber, indem er ein Kondom verwendet, ist er auf der sicheren Seite. Es gibt in Deutschland allerdings keine gesetzliche Pflicht, seinen Partner vor dem Sex über seine Infektion aufzuklären.

Jeder sechste weiß sogar nichts von seiner HIV-Infektion und gibt das Virus unbewusst und damit unter Umständen sehr schnell weiter. Insgesamt sind HIV-Infizierte dreifach so stark gefährdet, was Herz-Kreislauf-Erkrankungen betrifft, wie gesunde Menschen. Sie haben darüber hinaus ein doppelt so hohes Risiko, an Krebs zu erkranken. Experten empfehlen deshalb, HIV-Tests in regelmäßigen Abständen durchzuführen.

Folgende Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Arbeitszeugnis – wichtige Rechtsgrundlagen

Kündigung am Arbeitsplatz

Die Kündigungsschutzklage

 

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€