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Rechtsnews 04.06.2008 akerth

Kündigung bei Eigenbedarf- BGH stärkt Vermieterrechte

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind Hausherren bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf nur noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet, dem Mieter eine zu diesem Zeitpunkt freie Alternativwohnung im selben Haus anzubieten. Karlsruhe: Der BGH stärkte die Rechte der Vermieter im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarf. So muss der Vermieter nur noch bis Ablauf der Kündigungspflicht eine Alternativwohnung im selben Haus anbieten. Wird eine Wohnung erst nach Ablauf dieser Frist frei, steht es ihm frei, ob er die Wohnung dem Mieter anbietet oder nicht. Im vorliegenden Fall hatte die Erbin eines Wohnhauses eine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Das Mietverhältnis endete am 28.Februar 2006. die betroffene Mieterin zweifelte den Eigenbedarf an und verblieb in der Wohnung. Die Vermieterin klagte auf Räumung, eine Klage, die das Landgericht München für nichtig erklärte, weil eine zum 31.März 2006 freigewordene, gleichwertige Wohnung der betroffenen Mieterin nicht angeboten worden war,. Dieses Urteil hoben die Karlsruher Bundesrichter nun auf, da die angebliche Alternativwohnung einen Monat nach dem Ende des Mietverhältnisses gekündigt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Frau schon längst ausziehen müssen. Der BGH bekräftigte mit diesem Urteilsspruch ihre bisherige Rechtssprechung, lies aber nach wie vor offen, ob der vom Vermieter angemeldete Eigenbedarf nun berechtigt ist oder nicht. Es verwies den Fall zur Klärung wieder an das Landgericht. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 292/07). Nach aktuellem Recht gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Eigenbedarf gerechtfertigt ist. So kann ein Vermieter zum Beispiel kein Eigenbedarf anmelden, wenn er die Wohnung nur für wenige Monate selbst nutzen möchte, oder die Wohnung nur als Zweitschlafplatz für wenige Nächte im Monat braucht. Quellen: • Welt.de – „Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Vermieter” • Stern.de – „Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte” • Spiegel.de – „Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Vermietern” • Pressemitteilung BGH – “Zeitliche Grenze der Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf gekündigtem Mieter

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