Rechtsnews 06.08.2016 Raphaela Nicola

Koffer kosten extra – Gepäckbeförderung im Flugzeug

Der Preisaufschlag für die Gepäckbeförderung kann jetzt als Standard gelten. Die Billig-Airlines hatten dies zuvor eingeführt. Beim Buchen müssen die Passagiere deshalb mittlerweile besonders aufpassen.

Welcher Fall liegt hier vor?

Bei Flugreisen ist die kostenlose Gepäckbeförderung inzwischen keine Selbstverständlichkeit mehr. Schon beim Ticketkauf müssen sich Passagiere aktiv vergewissern, ob die Beförderung von Koffer und Reisetasche gratis ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Zwei Männer hatten einen möglichst preiswerten Flug von Tel Aviv nach Berlin gebucht und wollten dann nicht wahrhaben, dass nur je ein Handgepäck kostenfrei mitfliegen durfte. Die Reisenden sollten dann zusätzlich zum Flugpreis eine Gebühr von 80 US-Dollar für die beiden Koffer nachzahlen. Bei der Buchung eines Fluges sei in der Regel nicht ohne entsprechende Zusicherung davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen werde, sagte die Amtsrichterin hierzu. Die Touristen hatten die Tickets einer israelischen Airline bei einem Flugbuchungsportal im Internet gekauft. Für den Flug nach Tel Aviv zahlten sie 416,42 Euro. Allerdings übersahen sie beim buchen, dass der von ihnen gebuchte Tarif lediglich die kostenfreie Mitnahme von einem Handgepäckstück pro Reisenden vorsieht. Die Fluglinie kassierte dann beim Rückflug zu deren Überraschung pro Gepäckstück 40 US-Dollar zusätzlich. Einer der beiden Flugreisenden erhob vor dem Amtsgericht gegen das Münchner Buchungsportal Klage auf Rückzahlung der Extra-Kosten. 

Durfte das Flugbuchungsportal für die Beförderung der Gepäckstücke eine extra Gebühr verlangen?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien laut dem Kläger unwirksam und für Laien unverständlich. Die Richterin wies dessen Klage allerdings ab, weil im abgeschlossenen Vertrag und in den Buchungsunterlagen nichts von einer kostenfreien Gepäckbeförderung stehe. Nach Auffassung des Gerichts, sind Billigtarife mit reiner Handgepäckbeförderung mittlerweile üblich. Das ist nicht mehr nur bei ausgewiesenen Billig-Airlines der Fall. Etablierte Fluggesellschaften entscheiden sich ebenfalls zunehmend dafür, die Kosten für Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Ausgabe des Gepäcks zu senken. Dies erfolge damit, dass sie die Leistung für das Basisangebot abschaffen und sie gegen Zuzahlung anböten. Daher könne ein Fluggast ohne entsprechende Zusicherung nicht davon ausgehen, dass die Leistung der Gepäckbeförderung kostenfrei erfolge. So lautete das Urteil. Im Zweifel müssen Passagiere ohne eine solche Zusicherung extra zahlen (Az.: 159 C 12576/15).

Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/reise/klage-abgewiesen-dollar-extra-fuer-zwei-koffer-1.3073613
http://www.welt.de/motor/news/article157104995/Recht-Gepaeckbefoerderung-im-Flugzeug.html

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