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Rechtsnews 10.10.2007 Christian Schebitz

Knappe Begründung zur U-Haft von Marco W.

Nachdem am Montag die Haftbeschwerde von Marcos Anwälten abgelehnt wurde, folgte nun die Begründung des Gerichts. Eine so lange Untersuchungshaft sei rechtmäßig in Anbetracht der Schwere der Vorwürfe und dem Alter des Opfers, so die Richter. “Diese Begründung kann man auch als keine Begründung bezeichnen.”  sagte Marcos Anwalt Nagel zu der Entscheidung. In den nächsten Tagen wolle man mit den Eltern von Marco über das weitere Vorgehen beraten. Es sei nun wichtig sachlich vorzugehen. “Wenn das Gericht das schon nicht kann, dann wollen wir das zumindest machen“, sagte Nagel weiter. Quelle:

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