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Rechtsnews 03.04.2014 Christian Schebitz

Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs

Wenn Eltern ein gehörloses Kind haben, müssen sie auch die Gebärdensprache lernen, um sich mit ihm zu verständigen. Dafür müssen sie beispielsweise einen Kurs machen, um die Gebärdensprache zu erlernen. Aber wer trägt die Kosten? Die Eltern selbst oder zahlt der Sozialhilfeträger dafür?

Eingliederungshilfe auch für Eltern von Betroffenen?

Es gibt Leistungen zwecks Eingliederung, die dem behinderten Kind aber selbst zukommen. Es wird unterrichtet, erhält einen Gebärdensprachkurs. Dies kostet ca. 2.400,00 € monatlich. Auch die Eltern nahmen an solch einem Kurs teil. Sie selbst lernten über einen Hauslehrer, der ihnen eine Rechnung über 14.250,00 € ausstellte. Der zuständige Sozialhilfeträger lehnte es ab, diese Kosten, die den Unterricht der Eltern betreffen, zu zahlen. Die Begründung: Sie hätten auch aus Büchern oder in der Volkshochschule Gebärdensprache lernen können.

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Das Landessozialgericht bestätigte das. Nur dem behinderten Menschen kommt Eingliederungshilfe zu.

  • Quelle: Pressemitteilung des LSG Stuttgart vom 18.07.2013, Az.: L 7 SO 4642/12

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