Rechtsnews 05.12.2015 Theresa Smit

Keine Einbürgerung für angebliche Salafistin

Kann eine Person, deren Bekenntnis zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung angezweifelt wird, trotzdem in Deutschland
eingebürgert werden? Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das
Verwaltungsgericht Aachen.

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Dürfen Islamisten in Deutschland eingebürgert werden?

Eine junge aus Marokko stammende Frau hatte sich bei den
zuständigen Behörden um ihre Einbürgerung in Deutschland bemüht. Zu diesem
Zweck sollte sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen,
der sie auch formal zustimmte. Durch ihr Verhalten kamen bei den Behörden
jedoch Zweifel an ihrer tatsächlichen Haltung auf: So machte die junge Frau
etwa im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens mehrfach falsche Angaben. Sie gab an,
eine öffentliche Realschule besucht zu haben, obwohl sie in einer Koranschule
ausgebildet worden war. Zusätzlich ließ ihre Vorgeschichte die Behörden
zweifeln: Bereits seit ihrer Kindheit habe sie den Umgang mit zwei streng
islamistisch orientierten Moscheen gepflegt. Gerade durch ihren Vater, der als
Vorsitzender beider Moscheen fungierte, sei sie sehr wahrscheinlich mit
salafistisch-extremistischem Gedankengut in Berührung gekommen. Zusätzlich habe
die Frau die Schule einer Moschee besucht, wo sie unter anderem das Fach Islamische
Ethik belegt und aktiv am Unterricht teilgenommen habe. Etwa ein Jahr lang sei
sie auch selbst als Lehrerin tätig gewesen. Aufgrund diesem seit ihrer Kindheit
bestehenden Umgang mit islamistischen Kreisen sei eine erfolgreiche Eingliederung
in die demokratische Ordnung Deutschlands unwahrscheinlich.

Gericht weist Klage
um Einbürgerung ab

Die Frau reagierte mit einer Klage vor dem
Verwaltungsgericht. Die Richter wiesen ihr Anliegen jedoch mit der Begründung
ab, die Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung bilde die Basis für eine
Einbürgerung. Nur so könne die Verfassungstreue des neuen Bürgers gewährleistet
und die Einbürgerung von Staatsfeinden verhindert werden. Im Fall der jungen
Marokkanerin fehle es jedoch an der nötigen Überzeugung. Ausschlaggebend bei
der Entscheidung seien vor allem ihre falschen und nicht in der
Gerichtsverhandlung berichtigten Angaben etwa zu ihrer Schuldbildung gewesen.
Außerdem hätten ihre Antworten in Bezug auf den Islam betreffende
Diskussionsthemen aufgesetzt gewirkt. Hinzu kam, dass die Klägerin das
Gerichtsverfahren nicht genutzt habe, um sich von den beiden Moscheen zu
distanzieren und stattdessen den Medien vorwarf, ein schlechtes Bild von
Muslimen zu vermitteln. Auch betonte sie, nicht zu wissen, was Salafismus sei,
ein Umstand, der aufgrund ihrer Vorgeschichte unglaubwürdig erschien. Aus diesen
Gründen wurde ihre Klage auf Einbürgerung abgewiesen, die junge Frau kann jedoch in Revision gehen,
sodass eine endgültige Entscheidung noch nicht gefallen sein dürfte.  

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 18.11.2015, – 5
K 480/14 –

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