Der VGH Baden-Württemberg stellte fest, dass sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan der Stadt Weinheim rechtmäßig sind. Ein Porphyrstein abbauendes Unternehmen und die Gemeinde Hirschhberg als Eigetümerin des Steinbruchgrundstücks stellten Normkontrollanträge gegen den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Stadt Weinheim. Die Pläne bezwecken den Schutz des Landschaftsbildes und den daraus folgenden Erhalt der Kuppe des Wachenberges und die Verhinderung von Hangabrutschungen. Der VGH stellte keine beachtlichen Verfahrensfehler fest. Die Ziele seien durchsetzbar, der Natur- und Artenschutz sei ausreichend beachtet worden und auch die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sei fehlerfrei gewesen. Der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan sind rechtmäßig. Quelle:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29.01. 2013.
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