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Rechtsnews 20.06.2008 Christian Schebitz

Kein Anspruch für Rechtsanwälte auf geschwärzte Urteile im Internet

Ein Beitrag im LBR -Blog macht auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aufmerksam, das bereits im Dezember letzen Jahres gesprochen wurde. Dabei ging es um die bekannten Ausschwärzungen in Urteilstexten, mit denen die  Namen der Prozessbeteiligten und deren Rechtsanwälten unkenntlich gemacht werden.  Das OLG Hamm stellte fest, dass Rechtsanwälte  kein Anrecht auf diese Anonymisierung haben. Auch dann nicht, wenn sich ein Urteil als Niederlage für die betroffenen Rechtsanwälte darstellt. (Az.: 4 U 132/07) Die Richter begründeten dieses Urteil damit,  dass die namentliche Erwähnung weder einen Eingriff in “den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit” noch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle. Es handele sich “nur” um einen Eingriff in die Individualsphäre und nicht in die Intim- oder Privatsphäre. Im LBR-Blog kommentiert man diese Entscheidung kritisch und verweist auf die Eigenarten des Mediums Internet, dessen Zugriffsmöglichkeiten sich gänzlich von den der Printmedien unterscheiden. Quellen und Links

  • LBR Blog – “Anwälte haben keinen Anspruch auf geschwärztes Urteil im Internet”

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