Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 04.05.2016 Lisa Santos

Kampf gegen illegale Spionagekameras

Obwohl getarnte Spionagekameras in Deutschland verboten sind, verbreiten sich die kleinen Geräte derzeit rasend schnell. Das könnte sich nun bald ändern. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, zukünftig stärker gegen Hersteller, Verkäufer und Käufer vorgehen zu wollen.

Bundesnetzagentur fordert Hersteller auf, die getarnten Mini-Kameras zu vernichten

Die sogenannte Spionagekamera, die sich in Deutschland derzeit immer größerer Beliebtheit erfreut, könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Bei dem Gerät handelt es sich um eine kleine Kamera, die als alltäglicher Gebrauchsgegenstand getarnt ist wie beispielsweise als Kugelschreiber, als Feuerzeug oder auch als Rauchmelder. Die Bundesnetzagentur will nun stärker gegen die Kameras vorgehen, die in Deutschland zum Schutz der Privatsphäre bereits verboten sind. Rund 70 Verstöße wurden in den letzten Wochen gemeldet. Die betroffenen Personen, egal ob Hersteller, Verkäufer oder Käufer, müssen die Mini-Kamera in solch einem Fall nicht nur vernichten, sondern auch einen Nachweis darüber erbringen. Auf diese Weise will die Bundesnetzagentur gegen die bisweilen rasante Verbreitung der Spionagekameras vorgehen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Kampf gegen illegale Spionagekameras erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Warum sollen die Spionagekameras verboten werden?

Die Netzagentur stützt sich bei ihrem Vorgehen hauptsächlich auf Paragraf 90 im Telekommunikationsgesetz (TKG). Demnach sind Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen, die in Form eines alltäglichen Gegenstandes getarnt sind, verboten. Von dieser Regelung sind allerdings nur die versteckten Kameras mit Funk-Modul betroffen. Bundesnetzagenturchef Jochen Homann kritisierte vor diesem Hintergrund vor allem den enormen Eingriff in die Privatsphäre, der durch die unbemerkte Überwachung der Mini-Kameras entsteht. Grund für die zunehmende Verbreitung der Geräte sei vermutlich deren niedriger Preis. Die getarnten Kameras erhält man im Internet gegenwärtig bereits für einen zweistelligen Eurobetrag.

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesnetzagentur-greift-gegen-getarnte-spionagekameras-durch-a-1089126.html

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Videoüberwachung im FC Bayern Fanshop

Katzenkamera überführt Einbrecherbande

Taxi-Zentrale darf nicht über GPS-Daten ihrer Mitglieder bestimmen

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€