Rechtsnews 08.10.2011 Manuela Frank

Irreführung durch Kontoauszüge

Vielen Kontoinhabern ist so etwas schon einmal passiert: Auf dem Kontoauszug steht am Monatsende beispielsweise ein Guthabenbetrag in Höhe von 200 Euro. Ohne Angst davor, ins Minus zu geraten, kann man also noch 100 Euro abheben. Wären da nicht die 115 Euro gewesen, die am Tag des Kontoauszugs noch nicht wertgestellt wurden. Auch im vorliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof klären, ob es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt, falls eine Sparkasse die Kontoauszüge auf eine spezielle Art anfertigt. Konkreter Sachverhalt Im vorliegenden Fall bekam ein Kunde der Angeklagten am 28.02.2003 einen Kontoauszug, der einen Kontostand von 119,47 Euro aufzeigte. Dieses Guthabensaldo enthielt einen Betrag (97 Euro), der an diesem Tag zwar schon gebucht war, jedoch erst am 03.03.2003 wertgestellt worden ist. Am 28.2. hob der Kunde noch 110 Euro ab. Aus diesem Grund wurden ihm für die Zeit vom 28.2. – 3.3. Sollzinsen von der Angeklagten belastet. BGH: Kontoauszüge irreführend Das Landgericht Hannover hat der Unterlassungsklage stattgegeben und die eingelegte Revision blieb erfolglos. Der BGH sah die Gestaltung der Auszüge als irreführend an. Inhaltlich seien die Auszüge zwar objektiv korrekt, jedoch verstehe ein Großteil der Kontoinhaber den Inhalt falsch, da er der Überzeugung sei, über das gesamte Guthaben zu verfügen. Die fehlenden Hinweise auf dem Kontoauszug stellen somit eine Irreführung dar. Demnach könne die Gestaltung der Auszüge die “Kunden zu nicht beabsichtigten Kontoüberziehungen und damit zur Inanspruchnahme einer entgeltlichen Dienstleistung der Beklagten veranlassen”, welche sie eigentlich nicht genutzt hätten. Somit bestehe auch eine Wettbewerbshandlung der Angeklagten. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2007, Az.: I ZR 87/04

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Irreführung durch Kontoauszüge erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€