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Rechtsnews 24.04.2013 Anna Schön

Iranisches Fernsehen über deutsche Satelliten?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verwehrte einem iranischen Fernsehsender die Nutzung einer deutschen Satelliten-Bodenstation.

Sendegenehmigung widerrufen 

Die Tochtergesellschaft des iranischen Fernsehsenders ist in London ansässig. Im Januar 2012 wurde ihr die Sendegenehmigung von der britischen Medienaufsicht Ofcom entzogen. Danach strahlte der iranische Fernsehsender das Programm über eine Satellit-Bodenstation in Bayern aus. Dabei wurden Dienstleistungen des Betreibers der Satellitenstation in Anspruch genommen. Schließlich untersagte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit sofortiger Wirkung die Nutzung der Satellitenstation.

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Eilantrag des iranischen Senders von VGH abgelehnt 

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Münchener Verwaltungsgericht wurde dem iranischen Sender die Ausstrahlung des Programms über die bayerische Satelliten-Bodenstation zugesprochen. Der VGH war jedoch anderer Auffassung, hob die Entscheidung auf und lehnte den Eilantrag ab. Nach einer summarischen Prüfung kam der VGH zu dem Ergebnis, dass der iranische Sender deutscher Rechtshoheit unterliege und eine Untersagung rechtmäßig sei.  Der Sender verfüge weder über eine inländische Zulassung, noch über eine europarechtlich anzuerkennende ausländische Genehmigung. Er war demnach nicht berechtigt, die Satelliten-Bodenstation zur Austrahlung des Programms zu nutzen. Zwar sehe der Rundfunkstaatsvertrag ein erleichtertes Anzeigeverfahren vor, dieses sei jedoch für außereuropäische Sender nur eingeschränkt zulässig. Im vorliegenden Fall komme nur ein rundfunkrechtliches Zulassungsverfahren in Betracht.   

  • Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.09.2012.

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