Rechtsnews 27.02.2013 Julia Brunnengräber

Insolvenzverfahren der Universum Box-Promotion GmbH gestartet

Was geschieht, wenn einem Unternehmen ein Insolvenzverfahren ins Haus steht? Welche gerichtlichen Anordnungen es geben kann, zeigt sich an diesem konkreten Fall. In Sachen Insolvenzverfahren gibt es nämlich bezüglich des Vermögens der Universum Box-Promotion GmbH Hamburg Neuigkeiten. Das Gericht hat im November beschlossen, dass die Universum Box-Promotion GmbH die Zustimmung des Insolvenzverwalters benötigt, wenn sie über die Gegenstände ihres Unternehmens künftig verfügen will. Dieser wurde vorläufig eingesetzt. Seine Aufgabe ist es auch, weitere Maßnahmen zu treffen. Zum Beispiel hat er mittlerweile eine Betriebsversammlung einberufen und mit den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen das Thema Insolvenzgeld besprochen. Insolvenzgeld kommt den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu, da ihnen aufgrund der Insolvenz Arbeitsentgelt entfällt. Er ist es auch, der Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen darf und dazu bemächtigt ist, Gelder, die eingehen, entgegen zu nehmen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt

Das Gericht ordnete zudem an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht stattfinden dürfen. Solche Maßnahmen waren zwar schon in Gang gesetzt, aber nach der gerichtlichen Anordnung gestoppt worden. Schuldner dürfen zudem nicht mehr an die Universum Box-Promotion GmbH zahlen. Das Gericht untersagte dies. Diese gerichtlich angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind also derzeit installiert. Gleichzeitig läuft der Geschäftsbetrieb der Universum Box-Promotion GmbH vollständig weiter. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26. November 2012

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