Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 30.01.2015 Christian Schebitz

Inkrafttreten der neuen Datenschutzrichtlinien bei Facebook

Ein peinliches Foto vom Absturz auf der letzten Feier, ein fieser Post über den nervigen Chef oder eine Hausparty, bei der statt 10 plötzlich 10.000 Menschen vor der Tür stehen. Wer bei Facebook die persönlichen Einstellungen nicht genau prüft, gibt schnell mehr der Öffentlichkeit preis als ihm eigentlich lieb ist. Das einmalige Ändern der Einstellungen genügt meist nicht, denn Facebook kündigt immer wieder Updates an. Bereits am 1. Januar 2015 sollten neue Datenschutzregeln eingeführt werden. Damit die Nutzer allerdings mehr Zeit haben, um diese Neuerungen genau zu prüfen, verschob Facebook die Änderung auf den 30. Januar. Ab heute können die User also entscheiden, ob sie diese neuen Richtlinien akzeptieren oder stattdessen lieber ihr komplettes Konto deaktivieren.

Wichtige Änderungen

Eine automatische Zustimmung erfolgt bereits durch das Einloggen auf Facebook nach dem 30. Januar. Hauptbestandteil der neuen Regelungen ist die personalisierte Werbung. Die User erlauben mit ihrer Zustimmung, dass ihnen Werbeanzeigen erscheinen, die sowohl auf ihre persönlichen Interessen als auch auf ortsbezogene Kriterien abgestimmt sind. Hieraus schlagen insbesondere Firmen einen Profit.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Inkrafttreten der neuen Datenschutzrichtlinien bei Facebook erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Allerdings kann der Facebook-Nutzer bestimmen, ob er die Werbeanzeigen sehen will oder nicht. Eine weitere positive Neuerung für den Verbraucher ist die vereinfachte Kontrolle über die eigenen Geräte. Werden nun gewisse Werbeformen auf dem Smartphone deaktiviert, so übertragen sich diese Änderungen im Gegensatz zu früher automatisch auf alle Geräte bzw. andere Browser. Als zusätzliche Neuerung nutzt Facebook die Standortinformationen der Verbraucher, um diesen ortsbezogene Zusatzinformationen zu liefern. Hierzu zählt zum Beispiel das Bereitstellung von Speisekarten aus Restaurants, die sich in der Nähe befinden. Für die Zukunft plant das Unternehmen einen „Kaufen“-Button einzuführen, der den Produktkauf direkt auf der Plattform ermöglicht.

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Facebook ein

Kein “Freunde-finden” mehr bei Facebook

Gefängnisstrafe für Facebook-Hetze

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€