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Rechtsnews 25.06.2023 Alex Clodo

Sind Identitätsfeststellungen bei Demos erlaubt?

Die Diskussion um Identitätsfeststellungen nimmt kein Ende. Demonstrationen sind ein wichtiges Instrument der Meinungsäußerung und der politischen Teilhabe in einer Demokratie. Sie sind durch das Grundgesetz geschützt, solange sie friedlich und ohne Waffen ablaufen. Doch wie sieht es mit den Rechten und Pflichten der Demonstranten und der Polizei aus? Darf die Polizei die Identität von Demonstranten feststellen, wenn sie eine Straftat vermutet oder zur Aufklärung einer Straftat beitragen will? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und welche Maßnahmen sind zulässig?

Wann darf die Polizei die Identität von Demonstranten feststellen?

Die Polizei darf die Identität von Demonstranten feststellen, wenn sie einer Straftat verdächtig sind oder wenn dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist. Dies ergibt sich aus § 163b Abs. 1 und 2 der Strafprozessordnung (StPO). Dabei muss die Identitätsfeststellung erforderlich sein, um die Strafverfolgung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die bloße Teilnahme an einer Demonstration begründet keinen Verdacht einer Straftat.

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Die Polizei muss sich bei der Identitätsfeststellung auf die Angaben der betroffenen Person verlassen, wenn diese glaubhaft sind. Sie darf aber auch andere Mittel einsetzen, um die Identität zu überprüfen, wie zum Beispiel einen Ausweis verlangen, einen Abgleich mit Datenbanken vornehmen oder Zeugen befragen.

Welche Maßnahmen darf die Polizei bei der Identitätsfeststellung ergreifen?

Die Polizei darf bei der Identitätsfeststellung die erforderlichen Maßnahmen treffen, die dem Zweck der Feststellung dienen. Dazu gehören zum Beispiel:

– das Festhalten der betroffenen Person, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann

– die Durchsuchung der Person und der von ihr mitgeführten Sachen, wenn dies zur Feststellung der Identität erforderlich ist

– die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, wie zum Beispiel das Anfertigen von Fotos oder Fingerabdrücken, wenn dies zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten notwendig ist

Die Polizei muss dabei immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten, das heißt, die Maßnahmen dürfen nicht zu weit gehen und müssen zur Bedeutung der Sache angemessen sein. Außerdem muss die Polizei die Grundrechte der betroffenen Person respektieren, wie zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht am eigenen Bild.

Welche Rechte haben Demonstranten bei einer Identitätsfeststellung?

Demonstranten haben bei einer Identitätsfeststellung verschiedene Rechte, die sie wahrnehmen können. Dazu gehören zum Beispiel:

– das Recht auf Auskunft über den Grund und den Zweck der Identitätsfeststellung

– das Recht auf Widerspruch gegen eine unberechtigte oder unverhältnismäßige Identitätsfeststellung

– das Recht auf Anwesenheit eines Rechtsanwalts oder einer Vertrauensperson bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen

– das Recht auf Beschwerde bei einer unzulässigen oder rechtswidrigen Identitätsfeststellung

Demonstranten sollten sich bei einer Identitätsfeststellung kooperativ verhalten, um eine Eskalation zu vermeiden. Sie sollten aber auch ihre Rechte kennen und geltend machen, um sich vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen.

Gibt es Urteile zur Identitätsfeststellung auf Demonstrationen?

Die Identitätsfeststellung ist eine polizeiliche Maßnahme, die in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift und daher einer gesetzlichen Grundlage und einer Rechtfertigung bedarf. Die gesetzliche Grundlage kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, in Bayern ist es beispielsweise Art. 13 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Die Rechtfertigung erfordert eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut, wie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.

Zu diesem Thema gibt es einige Urteile, die die Grenzen der Identität aufzeigen. Ein wichtiges Urteil ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2015 (1 BvR 2501/13), in dem das Gericht entschieden hat, dass die Identitätsfeststellung eines Versammlungsteilnehmers, der Polizeibeamte bei einer öffentlichen Versammlung gefilmt hatte, verfassungswidrig war. Das Gericht stellte fest, dass das Filmen von Polizeibeamten grundsätzlich zulässig sei, solange es nicht zu einer konkreten Gefährdung oder Behinderung der polizeilichen Aufgabenerfüllung führe. Eine solche Gefahr habe im vorliegenden Fall nicht vorgelegen, daher sei die Identitätsfeststellung nicht gerechtfertigt gewesen.

Ein weiteres Urteil ist das des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. November 2020 (Au 8 K 20.525), in dem das Gericht die Identitätsfeststellung von Versammlungsteilnehmern, die vor einem Restaurant demonstriert hatten, für rechtswidrig erklärt hat. Das Gericht begründete dies damit, dass die Polizeibeamten keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung angenommen hätten, sondern lediglich eine allgemeine Gefahrenprognose aufgrund der Nähe zur Grenze und des neuen Polizeiaufgabengesetzes angestellt hätten. Dies sei nicht ausreichend für einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

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Quellen:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1-bvr-289-15-versammlung-gruppe-teilnehmer-polizei-straftaten-identitaetsfeststellung/

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-093.html

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