Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 03.08.2020 Lena Knecht

Güteverfahren – die schnelle Alternative zum Gerichtsverfahren

Ein Konflikt muss nicht zwangsläufig (direkt) vor Gericht enden. Denn es gibt eine Vielzahl als Alternativen, die den streitenden Parteien offen stehen. Zu diesen gehört auch das Güteverfahren.

Das Güteverfahren

Das sogenannte Güteverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung, das in vielen Fällen kostengünstiger und schneller als ein ordentliches Gerichtsverfahren ist.

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Zunächst muss zwischen dem freiwilligen und dem obligatorischen Güteverfahren unterschieden werden. Ersteres wird von einer der beiden Konfliktparteien auf eigene Initiative hin beantragt. Das obligatorische Verfahren findet bei bestimmten Auseinandersetzungen Anwendung, bei denen beispielsweise nur ein sehr geringer Streitwert besteht. Für diese Fälle schreiben einige Bundesländer vor, dass die streitenden Parteien den Streit nach Möglichkeit zuerst auf dem Weg des Güteverfahrens lösen sollen. Das Güteverfahren wurde hierbei eingeführt, um die Gerichte von der Bearbeitung von Bagatellstreitigkeiten zu entlasten.

Gütestellen sind unabhängige, aber staatlich anerkannte Institutionen, die in der Regel durch Personen besetzt sind, welche eine Qualifikation als Richter nachweisen können. In manchen Fällen werden jedoch auch Sachverständige eingesetzt, die keine juristische Ausbildung besitzen, sich jedoch durch ihr spezielles Know-How zur Beilegung des Streits eignen.

Eigenschaften des Verfahrens

Den Ablauf des Verfahrens organisiert die Gütestelle. Die Kosten teilen sich dabei die beiden Konfliktparteien. Der Prozessrichter tritt dabei ebenfalls als Mediator auf und leitet die zwei Seiten zu einer Einigung an. Die Verhandlung findet dabei nicht im Gerichtssaal statt, sondern an einem neutralen Besprechungstisch, was vielen die Angst und Aufregung nimmt. In der Regel wird durch ein Güteverfahren um einiges schneller eine gemeinsame Übereinkunft erarbeitet als das bei einem Prozess vor Gericht der Fall ist.

Im Gegensatz zur Mediation oder anderer durch Vermittler geleiteter Verfahren hat der Prozessrichter eine finale Entscheidungsgewalt. Er bestimmt am Ende, zu welchen Gunsten das Urteil ausfällt. Die Streitparteien können sich rechtlichen Beistand durch einen Anwalt dazuholen. In der Regel wird als Ergebnis ein Vergleich ausgearbeitet, der schriftlich festgehalten wird und einen vollstreckbaren Titel darstellt.

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Anwendungsmöglichkeiten

Das Verfahren kann grundsätzlich bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten Anwendung finden. Vor allem, wenn es bei dem Konflikt keines Schuldigen bedarf, kann die gütliche Einigung sinnvoll sein.

Vorteile

Das Güteverfahren läuft um einiges persönlicher ab als eine Gerichtsverhandlung, deren Ablauf vielen fremd ist, oder Respekt einflößt. Die beiden Konfliktparteien können sich in höherem Maße an der Entscheidungsfindung selbst beteiligen. Die Kosten des Güteverfahrens sind nicht vom Streitwert abhängig. Somit bietet diese Möglichkeit vor allem bei Konflikten mit hohen Streitwerten einen großen Vorteil. Grundsätzlich liegt der Vorzug in der günstigen und schnellen Abwicklung.

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Neben dem Verfahren bei der Einigungsstelle gibt es weitere Alternativen zur Gerichtsverhandlung. Erfahren Sie in unserer News  “Güteverfahren & Schlichtung: Alternativen zur Gerichtsverhandlung” mehr zu diesem Thema.

 

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