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Rechtsnews 03.10.2023 Christian Schebitz

Den Grad der Behinderung bei Fibromyalgie 2023 rechtlich durchsetzen

Was ist Fibromyalgie?

Die Fibromyalgie oder besser das Fibromyalgiesyndrom ist eine schwere chronische Erkrankung, die sich durch Muskel- und Faserschmerzen äußert. Dieser Schmerz gibt der Krankheit auch ihren Namen: Der Name bedeutet wörtlich übersetzt “Faser-Muskel-Schmerz”. Die Betroffenen leiden unter Dauerschmerzen und einer erhöhten Druckempfindlichkeit in Gelenken und Muskeln. Insbesondere die Schmerzen und die Schmerzverarbeitung verursachen bei den Betroffenen einen immensen Stress und führen zu einem unerträglichen Leidensdruck, da sie einen Ganzkörperschmerz verspüren.

Fibromyalgie ist keine entzündliche Erkrankung, sondern in erster Linie eine Störung der Schmerzwahrnehmung und -verarbeitung ¹. Die Behandlung konzentriert sich auf Sport und Bewegung ¹. Sie wurde früher als Weichteilrheumatismus bezeichnet und wird umgangssprachlich immer noch als Weichteilrheuma bezeichnet ¹.

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Zu diesen belastenden Hauptbeschwerden kommen bei der Diagnose dieses Syndroms häufig Symptome wie Schlafstörungen, Antriebsschwäche, Müdigkeit, Migräne, Reizblase, Reizdarm, Konzentrationsstörungen, Wortfindungsstörungen, chronische Erschöpfung und Schwellungsgefühle an Füßen und Händen. Aufgrund der Belastung durch die chronische Erkrankung treten bei etwa drei Viertel der Patienten auch depressive Verstimmungen oder Anzeichen einer Depression auf.

Je nach Quelle leiden zwischen 0,6 und 4 Prozent der Bevölkerung an Fibromyalgie. Häufig tritt das FMS auch bei 40- bis 60-Jährigen auf. Allein in Deutschland sind nach diesen Angaben zwischen 480.000 und 3.200.000 Menschen betroffen. Etwa 85-90% aller Syndrom-Patienten sind Frauen.

Was ist die Ursache der Erkrankung?

Die Erkrankung verläuft ohne Entzündungswerte im Blutbild. Die Forschung hat nun Ursachen für die genaue Entstehung der Fibromyalgie gefunden.

„Wir haben bei Patienten mit einem Fibromyalgie-Syndrom deutliche Zeichen für eine Schädigung der kleinen Nervenfasern nachgewiesen“, sagt Nurcan Üçeyler, Privatdozentin an der Neurologischen Klinik des Würzburger Universitätsklinikums.

Was kann ich gegen Fibromyalgie tun?

Die Krankheit “FMS” gilt derzeit als unheilbar. Es gibt keine wirksame Therapie, lediglich eine Behandlung der Symptome ist möglich. Das Fibromyalgie-Syndrom erfordert in jedem Fall eine Behandlung, die Körper und Psyche gleichermaßen berücksichtigt und an mehreren Stellen ansetzt. In der Regel empfehlen Ärzte den Betroffenen ein leichtes Ausdauertraining in Kombination mit Entspannungsübungen. Bei schweren Formen der Fibromyalgie können auch Medikamente verordnet werden, vor allem krampflösende Mittel und Medikamente gegen Depressionen.

Fibromyalgie als Behinderung

Nach deutschem Recht können Patienten mit diesem Syndrom als behindert im Sinne des Sozialrechts eingestuft werden. Welcher Grad der Behinderung (GdB) im Einzelfall zuerkannt werden kann und auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Einstufung beruht, wird hier dargestellt:

Für die Bewertung einer Erkrankung wie dem Syndrom spielen die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze eine zentrale Rolle. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind im Anhang der VersMedV aufgeführt und bilden einen Katalog, in dem die körperlichen Funktionseinschränkungen der Patientinnen und Patienten dokumentiert werden.

Als zusammenhängende körperliche Funktionssysteme des betroffenen Menschen werden hier Gehirn einschließlich Psyche, Augen, Ohren, Atmung, Herz-Kreislauf, Verdauung, Harnorgane, Geschlechtsorgane, Haut, Muskeln, Blut einschließlich blutbildendes Gewebe und Immunsystem, innere Sekretion und Stoffwechsel, Arme, Beine und Rumpf verstanden.

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze werden auf wissenschaftlicher Grundlage durch die Forschung erarbeitet und weiterentwickelt; Verwaltung und Gerichte sind an sie gebunden. Gerichte können die Versorgungsmedizinischen Grundsätze nur eingeschränkt überprüfen und nur in Ausnahmefällen von ihnen abweichen.

Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die ein Mensch durch eine Krankheit oder einen Unfall erleidet. Der GdB wird in Zehnergraden von 0 bis 100 angegeben und kann Auswirkungen auf Steuererleichterungen, Kündigungsschutz oder Rentenansprüche haben.

Für die Fibromyalgie gibt es in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen keinen festen GdB. Das bedeutet, dass der GdB für jeden Patienten individuell nach den Umständen des Einzelfalls festgestellt werden muss. Dabei werden die Art und Schwere der Beschwerden sowie die Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit berücksichtigt. Als Vergleichsmaßstab kommen am ehesten die in Ziffer 26.3 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze beschriebenen psychovegetativen oder psychischen Störungen in Betracht.

Um einen GdB zu beantragen, muss man sich an das zuständige Versorgungsamt wenden und einen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen. Dabei sollten alle relevanten ärztlichen Unterlagen beigefügt und die Beschwerden möglichst genau geschildert werden. Der Antrag wird dann von einem Amtsarzt geprüft und entschieden. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht Klage erheben.

Hierzu sind u.a. folgende Urteile ergangen:

  • LSG Niedersachsen-Bremen – Urteil vom 03.05.2006 – L 9 SB 45/03
  • Bundessozialgericht – Urteil vom 17.04.2013 – B 9 SB 3/12 R
  • Bundessozialgericht – Urteil vom – 24.04.2008 B 9/9a SB 10/06 R.

Grad der Behinderung (GdB) bei Fibromyalgie-Syndrom

Die Fibromyalgie ist in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Abschnitt 18 (Haltungs- und Bewegungsorgane, Rheumatische Erkrankungen) aufgeführt. Dort ist der Krankheit jedoch kein Grad der Behinderung (GdB) zugeordnet. Dieser muss daher bei dieser Krankheit für jeden Patienten nach den Umständen des Einzelfalles festgestellt werden. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen heißt es dazu

„Die Fibromyalgie […] und ähnliche Syndrome sind im Einzelfall entsprechend ihren funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“ Dass das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung unter Berücksichtigung der jeweiligen Organbeteiligung und der Gesamtauswirkungen auf den Allgemeinzustand zu prüfen ist, wurde durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, z. B. des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, bestätigt:

So hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2011 bei einem FMS-Patienten einen Gesamt-Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt. Die Schwelle zur Schwerbehinderung liegt eben bei einem GdB von 50 % und war somit im vorliegenden Fall gegeben.
Beachten Sie aber die hohen Anforderungen, die das Urteil des LSG München (L 13 R 211/16) an die Beweisführung stellt, bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen.

Wie kann ich mich rechtlich über meine Möglichkeiten informieren?

Quellen:
(1) Fibromyalgie – Wikipedia.
(2) Fibromyalgie: Anzeichen, Behandlung, Ursache – NetDoktor.de.  Zugegriffen 18.5.2023.
(3) Fibromyalgie – DocCheck Flexikon.  Zugegriffen 18.5.2023.

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