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Rechtsnews 24.08.2016 Raphaela Nicola

Gina-Lisa Lohfink – Das Urteil

Über vier Jahre zieht sich das Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink. Nun ist das Urteil gefällt. 80 Tagessätze à 250 Euro wegen falscher Verdächtigung. 

Um was ging es in dem vorliegenden Fall?

Wie Anfang Juli bereits berichtet, ging es zuerst um Sexvideos, die nach einer Nacht zu dritt gegen den Willen des Models verbreitet worden sein sollten. Später wurde daraus ein Vergewaltigungsvorwurf. Und daraus wurde dann eine Anklage gegen Gina-Lisa Lohfink. Dieser Fall spaltete Deutschland. Er heizte die Debatte über die Verschärfung des Sexualstrafrechts an. Am Tag der Urteilsverkündung ergreift Lohfink die Gelegenheit zu einem letzten Wort: Sie stehe nicht vor Gericht, um berühmt zu werden, denn das sei sie ja schon. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht das filmen. Es war pervers, was die Männer mit ihr gemacht hätten, den Schmerz werde sie bis zu ihrem Tod herumtragen. Sie sei keine Pornodarstellerin, keine Hure oder Schlampe.

Kein Hinweis auf K.-o.-Tropfen

Verteidiger Burkhardt Benecken zieht am letzten Verhandlungstag das Attest einer Frauenärztin aus seiner Aktenmappe. Dieses hatte die Ermittlerin des Landeskriminalamts schon 2012 eingefordert. Die Ärztin sei vom Anblick ihrer Wunden „geschockt“ gewesen, behauptete Lohfink. Richterin, Antje Ebener, verliest den Untersuchungsbefund der Gynäkologin: „Keine frischen oder älteren Hämatome, keine Kratzspuren, keine Verletzungen.“ Torsten Binscheck-Domaß, der toxikologische Gutachter von der Berliner Charitè, sagte deutlich zu Lohfinks Behauptung, dass sie womöglich mit K.-o.-Tropfen betäubt wurde, dass es null Hinweise auf den Einsatz von K.-o.-Tropfen gebe. Der Sachverständige sagte hierzu: „Die Frau Staatsanwältin und ich kennen Videos, in denen nachweislich K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, in denen sieht man bewusstlose Frauen, die wie Gummipuppen rumgeschleppt werden. Die können nicht tanzen und rauchen und sprechen, die können nicht ihre Managerin anrufen und Pizza bestellen.“

Frau Lohfink als Opfer?

„Frau Lohfink sieht sich als Opfer, das zur Täterin gemacht wurde“, sagt Staatsanwältin Corinna Gögge. „Das ist Unfug.“ Zuerst die Strafanzeige, in der es hieß, es habe „einvernehmlichen“ Sex gegeben. Dann die Nacht, die sie nach der angeblichen Vergewaltigung mit einem der angeblichen Vergewaltiger verbracht hatte. Und das Telefonat, das Gina-Lisa Lohfink am nächsten Morgen von der Wohnung aus führte. In dieser wurde sie währenddessen angeblich immer noch festgehalten und bedroht. Sie teilte ihrer Managerin darin mit, sie esse noch eine Pizza und werde dann kommen. Hierzu sagte Gögge: „Wenn sie Gelegenheit hat zu telefonieren, wieso wählt sie dann nicht die 112? Es sei eine Straftat von schwerem Gewicht, unschuldige durch falsche Verdächtigung ins Visier von Ermittlungen zu bringen. Bei Vergewaltigung liegt das Strafmaß zwischen zwei und zehn Jahren. Sie fordert am Ende 80 Tagessätze à 300 Euro. Es sei „eine Verhöhnung und Irreführung aller Frauen und Männer, die tatsächlich Opfer eine Straftat geworden sind.“ 

Wie ist die Urteilsbegründung?

Verteidiger Bennecken kommt auf den Anklagevorwurf bezogen, zum überraschenden Schluss, dass seine Mandantin die beiden Männer nie der Vergewaltigung bezichtigt habe. Jedenfalls nicht explizit, deshalb könne sie auch niemand zu Unrecht beschuldigt haben. Ebener sagt über die Videos: „Es sei kein Blümchensex zu sehen. Was man sieht, ist nicht jedermanns Geschmack. Aber nirgendwo ist zu sehen, dass Frau Lohfink sich nicht wohlfühlt.“ Das am Vormittag vorgelegte Attest zeigte ebenfalls, dass Lohfink bewusst wahrheitswidrig ein Verbrechen angezeigt habe, „mit allen Konsequenzen für die Angezeigten“. 
Quelle:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

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