Rechtsnews 23.10.2007 Christian Schebitz

GEZ gegen Süddeutsche Zeitung

Das Image der Gebühreneinzugszentrale scheint der ARD wichtig zu sein. Ob die Maßnehmen, die dazu getroffen werden zweckdienlich sind, wird sich zeigen. Nach einer Abmahnung des Portals akademie.de und Protest gegen einen Artikel in der Bildzeitung berichtet heise.de, dass nun der Südwestrundfunk eine Löschung eines Artikels der Süddeutschen Zeitung (SZ) aus deren Onlineangebot veranlasste. Darin fanden sich Informationen über die Arbeitsweisen der Außendienstmitarbeiter der GEZ. Aufhänger der Beanstandung des Artikels war für die GEZ ein Zitat des Rechtsanwalts und Blogger Udo Vetter, der über die Befugnisse der “Rundfunkgebührenbeauftragten” der GEZ sprach. Laut GEZ handle es sich dabei um falsche Tatsachenbehauptungen und drohte scheinbar mit rechtlichen Schritten. Die SZ löschte den Artikel daraufhin ohne “Anerkennung der Rechtspflicht”. Dabei scheint die Sachlage alles andere als klar. Strittig ist, ob es sich tatsächlich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelte, gegen die man sich wehren kann, oder lediglich eine Meinung geäußert wurde, die durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Heise berichtet weiter, dass der umstrittene Artikel noch auf der ebenfalls von der SZ betriebenen Seite jetzt.de zu finden ist. Quellen und Links

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