Rechtsnews 31.12.2016 Theresa Smit

Gesetzesänderungen 2017 – Das ändert sich im neuen Jahr

Im Jahr 2017 gibt es einige
Neuerungen und Gesetzesänderungen. Rechtsanwalt.com bietet Ihnen hier einen
Überblick.

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Gesetzesänderungen 2017 – Das ändert sich im neuen Jahr erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn wird
ab dem 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben. Damit reagiert die
Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf eine Steigerung
des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Von der Erhöhung profitieren
alle volljährigen Arbeitnehmer. Auszubildende, Praktikanten, die weniger als
drei Monate arbeiten, und Langzeitarbeitslose bleiben jedoch weiterhin vom
Mindestlohn ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier und
hier.

Pflegereform: Pflegegrade statt Pflegestufen

Die drei bisher gültigen
Pflegestufen werden ab dem 01.01.2017 durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
(PSG II)
erneuert. Die Umstellung auf insgesamt fünf Pflegegrade erfolgt
automatisch. Zur Ermittlung des jeweiligen Grads werden die Pflegebedürftigen auf
Basis ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeordnet. Im Gegensatz zu
den Pflegestufen werden dabei auch körperlich fitte aber geistig eingeschränkte
Personen wie Demenzkranke, geistig Behinderte und längerfristig psychisch
Erkrankte mit einbezogen. Diesen Gruppen soll so der Zugang zu Leistungen der
Pflegeversicherung vereinfacht werden. Außerdem gibt es ein neues
Begutachtungsverfahren (NBA), in dessen Rahmen Prüfer neue Antragsteller auf
Basis von sechs Kategorien bewerten und entsprechend einordnen.

Steigerung der Hartz
IV-Regelsätze

Ab dem 01.01.2017 steigen die
Regelsätze für Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV an. Alleinstehende erhalten
409 Euro anstelle von 405 Euro, Paare jeweils 368 Euro statt 364 Euro und
Kinder 291 Euro statt 270 Euro (6-13 Jahre) bzw. 311 Euro statt 306 Euro (13-18
Jahre). Der neue Regelsatz für Kinder zwischen sechs und dreizehn Jahren soll  einer Untersuchung des Statistischen
Bundesamts Rechnung tragen, das einen erhöhten Bedarf an Nahrungsmitteln und
Getränken für diese Altersgruppe ermittelte.

Einführung der Flexi-Rente

Als Alternative zur normalen
Rente gibt es bald die sogenannte Flexirente. Eine Aufbesserung der
Rentenansprüche ist ab dem 01.01.2017 möglich, ab Juli folgen Regelungen zur Teilrente. Von dem neuen Gesetz
profitieren insbesondere Rentenberechtigte, die lieber weiterarbeiten möchten. Während
der Beschäftigung eines solchen Mitarbeiters zahlt der Arbeitgeber weiterhin Rentenbeiträge.
Durch das Flexirentengesetz wirken sich diese im Gegensatz zu früher positiv auf
die Höhe der Rente aus. Außerdem gibt es durch das neue Gesetz klarere Regelungen
für Rentner, die ihre Alterssicherung etwas aufstocken möchten. Die Obergrenze
für ein zusätzliches Arbeitsentgelt liegt bei 6.300 Euro im Jahr, was 14
Monatsgehältern von jeweils 450 Euro entspricht. Bei einem höheren Betrag
werden 40% des überschüssigen Geldes von der Rente abgezogen. Erst, wenn die
Summe des Zuverdienstes und der Teilrente über dem früheren Bruttoeinkommen des
Rentners liegen, werden seine Nebeneinkünfte in vollem Maße angerechnet.

Quellen:

Mindestlohn: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gesetzlicher-mindestlohn-ab-2017-auf-8-84-euro-erhoeht-14313338.html

Pflegereform: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/

Hartz-IV: https://www.welt.de/politik/deutschland/article157899710/Was-sich-2017-bei-Hartz-IV-aendern-soll.html

Flexi-Rente: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/was-wird-aus-der-rente/das-aendert-sich-mit-der-flexi-rente-14434818.html

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