Rechtsnews 26.04.2016 Theresa Smit

Gerichtsvollzieher pfändet Flugzeug

Wer seine Schulden nicht bezahlt, der muss mit einer Pfändung rechnen. Das musste auch die Fluggesellschaft Condor am eigenen Leib erfahren, als ein Gerichtsvollzieher eines ihrer Flugzeuge beschlagnahmen wollte.

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Die Fluggesellschaft Condor hatte vier Jahre zuvor einen Flug nach Kuba angeboten. Da dieser jedoch aufgrund eines technischen Defekts erst mit einer Verspätung von 22 Stunden startete, wurde den Fluggästen eine Entschädigung von 600 € zugesprochen. Ein Kunde erhielt jedoch keine Zahlung und wandte sich schließlich an das Rechtshilfeportal Flightright, über das die dortigen Juristen auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung ein Mahnverfahren in Gang setzten. Als auch darauf keine Reaktion erfolgte, wurde ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Dieser verlangte auf dem Flughafen in Salzburg schließlich Zugang zum Rollfeld, um ein Flugzeug der Gesellschaft zu beschlagnahmen.

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Pfändung des Flugzeugs wegen ausstehender Zahlung

Die Fluggesellschaft wurde durch den Flughafen informiert und reagierte prompt: Ein Sprecher des Unternehmens gab an, dass die lange Zahlungsdauer auf ein Kommunikationsproblem zurückzuführen sei. Die Zahlung werde umgehend geleistet. Aufgrund der Kooperationsbereitschaft von Condor konnte der Gerichtsvollzieher schließlich auf die Pfändung des Flugzeugs verzichten. Das zuständige Oberlandesgericht gab jedoch an, dass diese angemessen gewesen wäre. Der hohe Wert des Flugzeugs im Vergleich zu dem dreistelligen Geldbetrag stelle dabei kein Hindernis dar, wenn sich kein anderes pfändbares Gut fände.

Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/article154000749/Gerichtsvollzieher-will-Condor-Flugzeug-pfaenden.html

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