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Rechtsnews 18.04.2024 Alex Clodo

Gaffen am Unfallort: Ist das strafbar?

Jeder kennt sie: Gaffer. Schaulustige, die bei einem Verkehrsunfall stehen bleiben, um das Geschehen zu beobachten oder sogar zu fotografieren. Doch was viele nicht wissen: Das Gaffen kann nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen das Gaffen haben kann und wie Sie sich bei einem Unfall richtig verhalten sollten.

 Was oder wer ist ein Gaffer?

Gaffen ist ein umgangssprachlicher Begriff für das neugierige Betrachten oder Filmen eines Unfalls oder einer anderen Notlage. Dabei geht es den Gaffern meist um Sensationslust oder Schadenfreude, nicht um Hilfeleistung oder Anteilnahme. Gaffer behindern oft die Rettungskräfte, die zum Unfallort eilen oder stören die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem verletzen sie die Persönlichkeitsrechte der Unfallopfer, wenn sie Fotos oder Videos von ihnen machen und diese weitergeben oder veröffentlichen.

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Ist Gaffen eine Ordnungswidrigkeit?

Das bloße Gaffen an einem Unfallort ist nicht per se verboten, kann aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn dadurch der Verkehr behindert wird. Das gilt insbesondere für Autofahrer, die auf der Autobahn langsamer fahren oder auf dem Seitenstreifen halten, um einen Blick auf den Unfall zu erhaschen. Solche Verstöße können mit einem Bußgeld von 20 bis 1000 Euro geahndet werden. Außerdem drohen Punkte in Flensburg, wenn die Rettungskräfte durch das Befahren oder Parken auf dem Seitenstreifen behindert werden.

Ist Gaffen eine Straftat?

Das Gaffen kann aber auch eine Straftat sein, wenn dadurch eine unterlassene Hilfeleistung oder eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen begangen wird. Diese beiden Delikte sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei einem Unfall nicht hilft, obwohl er dazu in der Lage ist und es ihm zumutbar ist, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man selbst am Unfall beteiligt ist oder nicht. Jeder hat die Pflicht, in einer Notlage Hilfe zu leisten oder zumindest einen Notruf abzusetzen. Wer stattdessen nur gafft oder filmt, handelt nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Wer Fotos oder Videos von einem Unfall macht, ohne dass die Betroffenen damit einverstanden sind, verletzt deren höchstpersönlichen Lebensbereich nach § 201a StGB. Das gilt insbesondere für Aufnahmen von Toten oder schwer Verletzten, die in einer hilflosen Lage sind. Seit dem 1. Januar 2021 ist es ausdrücklich verboten, Unfalltote zu fotografieren oder zu filmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden oder nicht.

Wie sollte man sich bei einem Unfall richtig verhalten?

Wenn Sie Zeuge eines Unfalls werden, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Halten Sie an einer sicheren Stelle an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie ein Warndreieck aufstellen und eine Warnweste anziehen.
  • Leisten Sie Erste Hilfe, wenn Sie dazu in der Lage sind, oder fordern Sie andere dazu auf.
  • Rufen Sie den Notruf an und geben Sie möglichst genaue Angaben zum Unfallort, zur Anzahl und zum Zustand der Verletzten und zu den beteiligten Fahrzeugen.
  • Bilden Sie eine Rettungsgasse, wenn Sie auf der Autobahn fahren, und halten Sie sich an die Anweisungen der Einsatzkräfte.
  • Vermeiden Sie es, Fotos oder Videos vom Unfall zu machen oder zu verbreiten. Respektieren Sie die Privatsphäre und die Würde der Unfallopfer.

Fazit

Das Gaffen an einem Unfallort ist nicht nur rücksichtslos und gefährlich, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Wer gafft, riskiert ein Bußgeld, Punkte oder sogar eine Haftstrafe.

Wer hilft, rettet Leben und handelt verantwortungsvoll. Deshalb gilt: Wegschauen statt gaffen! Und im besten Fall Leben retten durch Hilfeleisten und Verantwortung übernehmen!

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