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Rechtsnews 15.04.2008 akerth

Frührentner können “Minijobs” annehmen

Rentner unter 65 Jahren dürfen monatlich mehr verdienen. Die Neuregelung erlaubt nun einen Zuverdienst von 400 Euro statt bisher 355 Euro. Die vom Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzesänderung soll laut der „Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin” rückwirkend zum 1. Januar gültig sein.

Über diese Änderung können sich jetzt vor allem Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner jeweils vor dem 65. Lebensjahr freuen. Viele Frührentner waren in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass auch sie so genannte Minijobs auf 400 Euro Basis ausüben können, ohne die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten und nur noch Anspruch auf eine Teilrente zu haben. Um diese Fehldeutungen zu vermeiden, wurde nun die Hinzuverdienstgrenze der Frührentner angehoben. So gilt nun auch für sie, dass sie bei den Minijobs keine Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen müssen.

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Für Renter, die das 65. Lebensjahr vollendet haben gibt es keine Änderungen. Sie können nach wie vor in beliebiger Höhe hinzuverdienen.

Quelle:

  • N-TV.de – „Plus 400 Euro”
  • focus.de – “Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen”

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