Rechtsnews 27.03.2012 Manuela Frank

Flensburger Kartei: “Punkte-Tacho” für Verkehrssünder

Wie vor Kurzem bereits berichtet, plant Bundesverkehrsminister Ramsauer zum Jahr 2013 eine Reformierung des Flensburger Punktesystems. So soll neben dem Führerschein-Entzug bei bereits acht Punkten auch ein neuer “Punkte-Tacho” für Verkehrsrowdys eingeführt werden. Dieser in Ampelfarben gestaltete Tacho soll verdeutlichen, auf welcher Bewertungsebene sich ein Autofahrer befindet. Die grüne Ampelfarbe gilt für Autofahrer, die lediglich einen bis drei Punkte besitzen und die deshalb lediglich im Register vorgemerkt sind. Hat der Verkehrssünder vier bis fünf Punkte, also eine gelbe Farbe, erhält er eine Ermahnung. Sollte es sich um sechs bis sieben Punkte handeln, also eine rote Ampelfarbe vorherrschen, so wird eine Verwarnung und eine Pflicht zum Besuch eines Seminars ausgesprochen. Bei acht oder auch mehr Punkten (schwarz) kommt es schließlich zum Entzug des Führerscheins.

Künftig längere Speicherung der Punkte

Eine weitere wichtige Veränderung wird die künftige längere Speicherung der Punkte sein. So werden die Punkte eines Verkehrssünders, der beispielsweise durch das Fahren mit einem höheren Promillewert als 1,1 eine Straftat am Steuer begeht, anstatt zwei, künftig fünf Jahre gespeichert. Sollte es sich um einen schweren Verstoß handeln, so werden die Punkte nicht mehr nur zwei, sondern zweieinhalb Jahre gespeichert.

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Flensburger Kartei: “Punkte-Tacho” für Verkehrssünder erhalten

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Kein Punkteabbau durch Schulungen

Weiterhin sollte nicht unerwähnt bleiben, dass in der Zunkunft nicht mehr die Möglichkeit bestehen wird, durch entsprechende Schulungen bis zu sechs Punkte abzubauen.

  • Quelle: dpa

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