Rechtsnews 12.10.2007 Christian Schebitz

Filesharing bei Stern TV – Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Rechtsanwalt?

Die am Mittwoch ausgestrahlte Sendung des TV-Magazins “Stern TV” hat offensichtlich für Aufsehen gesorgt. Das Thema Filesharing und drohende Abmahnungen durch die Musikindustrie. Zu Gast in der Sendung drei Akteure, die die drei Betroffenen Parteien vertraten. Auf der Seite der Musikindustrie Rechtsanwalt Rasch. Er mahnt für die Urheberrechtsinhaber mutmaßliche Tauschbörsen-Nutzer ab. Auf der anderen Seite Rechtsanwalt Solmecke, der in solchen Fällen die Urheberrechtsverletzer vertritt und schließlich zwei Jugendliche, die bereits abgemahnt wurden, weil Sie Musik im Internet getauscht haben. Ein Zeichen setzten, lautet das Kredo der abmahnenden Seite. Durch immer größer werdende Verluste sei die Musikindustrie gezwungen sich gegen die Tauschbörsennutzer zur Wehr zu setzten. Dabei ginge es nicht um Abzocke, sondern darum, das Bewusstsein der Deutschen zu verändern. “Musik zu tauschen ist illegal und es kann jeden treffen”, könnte man Raschs Botschaft zusammenfassen. Rechtsanwalt Solmecke verteidigt. Zum einen sei es umstritten, ob die Höhe der Abmahnungen (in einem genannten Fall 3.500€)  gerechtfertigt sei, zum anderen komme es auch immer wieder vor, dass Fehler während der Ermittlung der Identitäten gemacht würden. So komme es vor, dass beispielsweise Zahlen bei den sog. IP-Adressen vertauscht würden. Auf die Frage, was man den tun könne, wenn Eltern fürchten, dass Ihre Kinder ohne ihr Wissen Tauschbörsennutzer sind, rät Solmecke, dass es sinnvoll sein kann eine Unterlassungserklärung abzugeben. Damit erklärt ein Anschlussinhaber, dass zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen von diesem Anschluss aus begangen würden. Ein Allheilmittel ist damit aber auch nicht gefunden. Zum einen muss nach einer solchen Erklärung gewährleistet werden, dass auch tatsächlich keine Verstöße mehr begangenen werden, da sonst weit höhere Strafen drohen als bei einer Abmahnung. Zum anderen kann eine solche Erklärung viel eher als ein Schuldeingeständnis verstanden werden, als eine Unterwerfung unter einer Abmahnung, erklärt Rechtsanwältin Nina Haberkamm im Blog der Kanzlei maas_rechtsanwälte. Sie mahnt, dass sich hier immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls lohnt. Die Nutzung einer Tauschbörse bedeute nicht automatisch einen Urheberrechtsverstoß.

“Trifft es denn überhaupt zu, dass die Teilnahme an Musiktauschbörsen urheberrechtswidrig ist oder gar strafrechtlich geahndet werden kann? Diese Frage kann gerade entgegen der ständig in den Medien verbreiteten Auffassung der Kanzlei Rasch bzw. der großen Musiklabels nicht mit einem eindeutigen und klaren “ja” beantwortet werden.”

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Sowohl bei Stern TV als auch im Artikel von Frau Haberkamm bleibt nicht unerwähnt, dass es sich nicht zu letzt bei diesen Abmahnungen um ein lukratives Geschäft handelt. Die Frage nach einem Höchstsatz bei Abmahnungen steht schon seit einiger Zeit zur Diskussion. Rechtsanwalt Rasch sagte bei Stern TV, seine Klienten hätten ihn angewiesen dafür zu sorgen, dass keine Existenzen zerstört würden. Die Frage, warum dann ein Schüler, dessen Taschengeld sich auf 20€ im Monat beläuft, 3.500 € zahlen müsse, wurde nicht abschließend beantwortet. Quellen und Links

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