Rechtsnews 07.01.2008 kduda

Fernsehverbot für Staatsanwalt

Der berliner Staatsanwalt Roman Reusch, Leiter der Spezialbteilung 47 für judendliche Intensivtäter, darf nicht in der ARD-Talkshow “Hart aber fair” von Frank Plasberg am kommenden Mittwoch auftreten. Dies untersagte ihm der leitende Oberstaatsanwalt Behm. Er ist der Meinung Anfragen zur Jugendkriminalität fallen in seine Zuständikeit. Die Berliner CDU aber nimmt an, dass der Staatsanwalt nicht reden darf, weil er nicht die politische Linie der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) vertritt. Reusch hatte in einem Spiegel-Streitgespräch seine persönliche Ansicht geäußert, dass “sobald sich ein Knabe in die falsch Richtung entwickelt, er eine Konsequenz verspüren müsse, die ihm weh tut, und Knast tut weh”. Außerdem sagte er: “Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weit verbreitete Praxis in Deutschland.” Die Untersuchungshaft dient laut Gesetz nur dem Ziel, die Durchführung der Hauptverhandlung zu sichern. Von der Aue ist der Ansicht, die Äußerungen von Reusch erweckten den Eindruck, dass Untersuchungshaft aus Gründen, die nicht legal sind verhängt werde – nämlich als Erziehungsmaßnahme gegenüber jugendlichen Intensivtätern. (Intensivtäter ist, wer mehr als zehn Straftaten begangen hat.) Dies sei inakzeptabel. Reusch muss nun unter Umständen mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Quellen und Links

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