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Rechtsnews 09.02.2012 Julia Brunnengräber

Steuerbürger profitiert von Fehler des Finanzamtes

Durchaus glimpflich und glücklich ging für einen deutschen Steuerbürger folgender Prozess aus. Es ging darum, dass ein Mann seine Steuererklärung abgab, in der Hoffnung eine Rückzahlung durch das Finanzamt zu erhalten. Damit, dass diese jedoch sehr hoch ausfallen würde, hatte er nicht gerechnet.

Finanzamt zahlt zu hohe Steuererstattung aus

Bei den abgeführten Lohnsteuern, die der Mann angeben hat, unterlief dem Finanzamt ein Fehler. Es erhob die zehnfache Summe dessen. Das führte wiederum dazu, dass dem Mann eine dementsprechend hohe Steuererstattung zuteil wurde. Er meldete den Fehler aber nicht, nahm ihn vielmehr stillschweigend hin – profitierte er ja von der Fehlerberechnung, die zudem nicht ihm, sondern dem Amt selbst unterlaufen war. Machte er sich damit strafbar? Ist ihm dieses Verhalten vorzuwerfen? Die gerichtliche Vorinstanz befand ja, als das Finanzamt nach über 5 Jahren den Fehler bemerkte und klagte. Der Mann sei dafür zu Rechenschaft zu ziehen, einfach das Geld einbehalten zu haben. Dagegen jedoch erhob der Mann Einspruch, ging als Kläger bis vor den Bundesfinanzhof.

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BFH: Verjährung von Fehler in Steuererstattungs-Berechnung nach 5 Jahren

Der Bundesfinanzhof sprach dem Mann Recht zu und widersprach der Vorinstanz. Er hob das Urteil, dass eine Rückzahlung des zu viel ausgezahlten Betrages erfolgen müsse, auf. Vielmehr führte er folgende Begründung an, die schließlich die günstige Entscheidung für den Steuerbürger brachte: Bei solchen Angelegenheiten gäbe es eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. So kann Rechtssicherheit einkehren. Diese Frist war bereits verstrichen. Auch der Steuerbürger selbst darf nach 5 Jahren keine Steuerberücksichtigungen mehr einfordern.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 18. Januar 2012, Az.: VII R 55/10

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