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Rechtsnews 30.01.2013 Julia Brunnengräber

Schadensersatzansprüche beim Verlust von Gegenständen im Gepäck

Es ist ein Alptraum eines jeden Flugreisenden, wenn das Gepäck, das man am Gepäckschalter aufgegeben hat, nicht mehr auftaucht. Für eine spanische Familie, ein Ehepaar mit Kindern, die von Barcelona nach Paris flog, wurde dieser Alptraum wahr. Sie hatten zwei Koffer aufgegeben, die aber verloren gingen und auch nicht wiedergefunden wurden. Von der Fluggesellschaft Iberia verlangten sie deswegen eine Schadensersatzzahlung und zwar in Höhe von 4400 Euro. Das spanische Gericht, vor dem sie klagten, befragte den EuGH dazu. Es war nämlich unklar, wie damit umzugehen ist, dass die vier Familienmitglieder ihr Gepäck auf die zwei Koffer verteilt hatten, also nicht ein Koffer einer Person klar zuzurechnen war. Ist es also möglich nicht nur für das eigens aufgegebene Gepäckstück Schadensersatz zu verlangen, sondern auch für Gegenstände, die im Koffer eines Mitreisenden, hier eines Familienmitglieds, waren?

EuGH zu verlorenen Gegenständen in Gepäckstücken von Mitreisenden

Der EuGH stellte fest, „dass ein Reisender vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben“. Das aber muss derjenige, der das behauptet, nachweisen und zwar vor dem nationalen Gericht, welches berücksichtigen kann, dass diese Mitreisenden Familienmitglieder sind. Auch dass die Flugscheine zusammen gekauft wurden, ist ausschlaggebend, sowie gemeinsames Einchecken. Der EuGH beantwortete damit also die Frage des spanischen Gerichts, das folglich das Urteil fällen muss, wobei das EuGH-Urteil zu beachten ist: „Das Übereinkommen von Montreal sieht vor, dass der Luftfrachtführer jedem Reisenden bei Verlust von dessen Reisegepäckstück während des Fluges oder in der Zeit, in der es sich in seiner Obhut befand, eine Entschädigung zu leisten hat, die auf  1 000 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt ist.“ Das Übereinkommen von Montreal ist ein Übereinkommen, durch das bestimmte Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vereinheitlicht worden sind. Ein Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit, die in der Luftfahrt in Bezug auf Haftungsansprüche zur Anwendung kommt.

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